Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Besser früh geplant, als später bereut: Der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Wenn Sie gerade ein Baby bekommen haben, ist es ganz natürlich, dass Sie Sich erst einmal freuen wollen und nicht jetzt schon über bürokratische Details wie den beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit nachdenken wollen. Das ist verständlich, kann sich aber später zu Ihrem Nachteil auswirken – wenn dann tatsächlich der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ansteht. Machen Sie Sich am besten schon während Ihrer Schwangerschaft Gedanken über das Thema und sprechen Sie mit Ihrem Partner darüber, wie Sie die Elternzeit gestalten wollen. Wollen Sie überhaupt Elternzeit nehmen? Wenn ja – wollen Sie die Zeit aufteilen oder wird sich nur ein Partner Elternzeit nehmen? Wollen Sie Teilzeit arbeiten während Ihrer Elternzeit? Und wie können Sie dann einen erfolgreichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit in ihren alten Beruf meistern? Damit Sie mit all diesen Fragen nicht plötzlich nach der Geburt Ihres Kindes überfordert sind, lohnt es sich, hier schon früh zu planen.

Wiedereinstieg nach der Elternzeit: volle Elternzeit, Teilzeit, Fortbildung – Sie entscheiden!

Sie haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die Betreuung Ihres Kindes nach der Geburt zu organisieren. Wichtig ist, dass Sie Sich schon im Vorfeld einen Überblick verschaffen. Dann wird auch der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit problemlos klappen! Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Optionen bezüglich eines Wiedereinstiegs nach der Elternzeit. Wenn für Sie klar ist, Sie wollen Elternzeit nehmen, überlegen Sie Sich, ob Sie wirklich 3 Jahre aussetzen wollen oder diese Zeit zwischen sich und Ihrem Partner aufteilen wollen. In jedem Fall ist es wichtig, beruflich am Ball zu bleiben, damit der Wiedereinstieg nach der Elternzeit auch erfolgreich und schnell funktioniert. Sie können zum Beispiel weiterhin an Schulungen und Fortbildungen im Betrieb teilnehmen. Möglicherweise gibt es auch Online-Kurse, die Sie bequem von zu Hause aus belegen können. Fragen Sie, ob Sie Kranken- und Urlaubsvertretungen übernehmen können. So verlieren Sie nach der Elternzeit auch nicht den Anschluss und bleiben währenddessen auf dem Laufenden.1 Es besteht auch die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten.2 Klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab und finden Sie für Sich die beste Möglichkeit, um einerseits die Elternzeit mir Ihrem Kind zu genießen und andererseits auch beruflich am Ball zu bleiben. All dies erleichtert Ihnen später den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erheblich.

Welche Rechte haben Sie beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit?

Beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben Sie einige Rechte im

Beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben Sie einige Rechte im Betrieb. Nach der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber eine familienfreundliche Umgebung gewährleisten. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss so flexibel sein, dass Sie die Betreuung des Kindes mit Ihrem Partner organisieren können. Ihr Arbeitsumfeld muss so gestaltet sein, dass Sie zum Beispiel auch während der Arbeitszeit Ihr Baby stillen können.3

Kinderbetreuung und Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Ein Hauptproblem beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist die Kinderbetreuung. Oft reicht das Kindergeld hier nicht aus. Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, ob Sie eventuell Anspruch auf einen Zuschuss haben. Manche Betriebe bieten ebenfalls Betreuungsmöglichkeiten für Angestellte an. Nach dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit gilt wieder der normale Arbeitsvertrag, und damit sollten Sie auch das gleiche Gehalt wie vorher wieder beziehen, es sei denn es ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt.4 Oft bieten die Arbeitsagenturen auch Fortbildungsseminare zum Thema „Wiedereinstieg nach der Elternzeit“ an, wo Sie Sich ausführlich über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren können.5