Elternrechte

Elternrechte – Was sagt das Gesetz?

Frisch gebackene Eltern werden mit vielen neuen Dingen konfrontiert, auch wenn es um das Thema Elternrechte und -pflichten geht. Für die meisten Eltern ist klar, dass sie sich natürlich um ihr Kind kümmern müssen, es mit Nahrung versorgen, es waschen und pflegen müssen. Diese Aspekte zu den Elternrechten und -pflichten sind auch im Grundgesetzbuch festgehalten und geregelt, genauer gesagt ab Artikel 6. Zuständig für die Überwachung dieser Pflichten sind die Jugendämter und die Vormundschafts- und Familiengerichte. Diese staatlichen Einrichtungen können eingreifen, wenn die Pflicht zur Erziehung und Pflege nicht ausreichend erfüllt wird. Grundsätzlich geht der Staat aber davon aus, dass die natürlichen Instinkte der Eltern dafür sorgen, dass die Versorgung der Kinder automatisch an erster Stelle steht – meist ist das ja auch so.1

 

Wann kann ich auf meine Elternrechte zurückgreifen?

Von den gesetzlich vorgeschriebenen Elternrechten macht man eigentlich fast täglich Gebrauch. Eine besonders wichtige Rolle spielen die Elternrechte aber zum Beispiel dann, wenn es um das Sorgerecht für das Kind geht. Wenn keine triftigen Gründe vorliegen, kann niemand einfach kommen und den Eltern das Kind wegnehmen – zumindest ist das in Deutschland so. Wohl aber kann das Jugendamt Elternhäusern Besuche abstatten, wenn es den Hinweis darauf gibt, dass die Elternpflichten nicht rechtmäßig erfüllt werden und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, die zum Wohle des Kindes nötig sind. Vor dem Staat, dem Gericht und allgemein in der Gesellschaft spielen aber die Elternrechte immer eine große Rolle, wenn es um Entscheidungen bezüglich des Kindes geht.

Welche Elternrechte habe ich?

Die Elternrechte beziehen sich auf viele Bereiche des Lebens. Auf die Frage, welche Elternrechte Mütter und Väter haben, lässt sich also nicht nur eine allgemeingültige Antwort geben. So haben Eltern zum Beispiel das Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe. Die Jugendhilfe richtet sich dabei sowohl an die Kinder, als auch an die Eltern, die jederzeit beraten und unterstützt werden. So haben Eltern sowohl das Recht als auch die Pflicht, ihren Kindern ein positives Umfeld zu bieten, deren Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen abzubauen und sie vor Gefahren zu schützen. Dabei können sie jederzeit Unterstützung von staatlicher Seite einfordern und erhalten. Elternrechte und Elternpflichten liegen also oft nah beieinander.

Habe ich neben Elternrechten auch Elternpflichten?

Eltern haben sowohl Elternrechte als auch Elternpflichten. Zu den Elternrechten gehört zum Beispiel das Recht, das Kind nach eigenen Vorstellungen erziehen zu dürfen, sofern das Kind dabei nicht gefährdet wird. Für die Sicherheit des Kindes zu sorgen, gehört dabei wieder zu den Pflichten. Im Grundgesetzbuch werden Rechte und Pflichten zusammengefasst unter „Elternverantwortung“. Generell haben alle Eltern die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen, für sie zu sorgen, ihre Entwicklung zu fördern, sie zu erziehen und später ihre Bildung zu unterstützen.

Wann erfülle ich meine Elternrechte nicht?

Die Elternrechte werden nicht erfüllt, wenn das Kind auf irgendeine Weise vernachlässigt wird, sei es körperlich, geistig oder seelisch. Dazu gehört auch, dass das Kind bestimmten Gefahren ausgesetzt ist, auch wenn die Eltern diese nicht als solche betrachten. So ist zum Beispiel das Wohl des Kindes gefährdet, wenn die Eltern regelmäßig schädliche bzw. illegale Substanzen konsumieren und das Kind damit in Berührung kommt. Auch werden die Elternrechte missachtet, wenn das Kind mit Gewalt in Kontakt kommt, wenn es körperlich oder seelisch vernachlässigt wird oder wenn es nicht entsprechend betreut wird. In den meisten Familien kommen solche Umstände allerdings nicht vor und das Wohl des Kindes wird ist somit auch nicht gefährdet. Trotzdem gibt es durchaus Fälle, in denen das Jugendamt eingreifen muss und die Kinder dann aus solchen Lebensumständen herausholt.2

Referenzen – Elternrechte

  1. Vgl. Artikel 6 GG
  2. Vgl. www.sgbviii.de, Recht auf Erziehung, Elternverantwortung und Jugendhilfe

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