Alleinerziehend

Alleinerziehend – Was bedeutet das?

Alleinerziehende Mütter und Väter haben es oft besonders schwer, denn sie können sich die Verantwortung für das Kind nur wenig oder gar nicht mit jemand anderem teilen. Als alleinerziehend gilt man dann, wenn man ein Kind hauptsächlich allein betreut, das heißt kein anderer Elternteil direkt im eigenen Haushalt lebt. Diese Situation trifft heute auf viele Eltern und Kinder zu, vor allem durch die steigenden Scheidungs- und Trennungsraten kommt es immer wieder dazu, dass einer der Elternteile mit dem Kind alleine lebt. Die meisten Kinder haben auch nach der Trennung noch Kontakt zum anderen Elternteil, häufig beläuft sich dies aber auf wöchentliche Besuche. Natürlich kann auch ein Todes- oder Krankheitsfall dazu führen, dass ein Elternteil das Kind alleinerziehend ist.

Welche finanzielle Unterstützung bekomme ich, wenn ich alleinerziehend bin?

Vor allem Alleinerziehende mit Baby müssen sich mit vielen Dingen auseinandersetzen und benötigen oft finanzielle Unterstützung. Neben dem Kindergeld hat der alleinerziehende Part meist Anspruch auf Unterhaltszahlungen von dem getrennt lebenden Elternteil, sofern dieser dazu in der Lage ist. Voraussetzung dafür ist, dass tatsächlich der Bedarf nach Unterhalt besteht und der andere Elternteil auch die finanziellen Mittel hat, um diesen zu leisten. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei nach dem Einkommen des Zahlungspflichtigen. Bis maximal 12 Monate nach der Geburt des Kindes bekommt die Mutter bzw. der Vater zusätzlich Unterstützung vom Staat in Form von Elterngeld.1

Welche Rechte haben Alleinerziehende mit Baby?

Neben den finanziellen Unterstützungen wie Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt haben Alleinerziehende mit Baby noch weitere Rechte für sich und das Kind. Für Kleinkinder gibt es inzwischen Betreuungsplätze, jedoch leider noch lange nicht genug, als dass jedes Kind dort unterkommen könnte. Sechs Wochen vor bis Sechs Wochen nach der Geburt besteht Mutterschutz. Das heißt, dass die werdende Mutter nicht arbeiten darf und trotzdem ihr volles Gehalt bekommt. Das gilt sowohl für Alleinerziehende als auch für zusammen lebende Eltern. Ist die werdende Mutter nicht erwerbstätig, bekommt sie einen gewissen Prozentsatz Krankengeld bis maximal 13 Euro täglich. In Notlagen können Schwangere zum Beispiel bei der Stiftung „Hilfe für die Familie“ in Berlin weitere finanzielle Leistungen beantragen, so etwa für Umstandskleidung, die Ausstattung für das Baby, Möbel und vieles mehr.2

 

 

Was sollte ich noch beachten, wenn ich alleinerziehend bin?

Ist die finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende gesichert, ist dies schon einmal ein Grund zum Aufatmen. Trotzdem kommen noch einige andere Dinge hinzu, um die man sich als Alleinerziehende/r kümmern muss. Die Betreuung des Kindes ist immer ein wichtiger Faktor, denn auch als Baby kann das Kind nicht überall mit dabei sein. Wenn also keine Eltern oder Großeltern, Freunde oder andere Bekannte zur Verfügung stehen, muss man sich um einen vertrauenswürdigen Babysitter kümmern – am besten jemand, der regelmäßig Zeit hat. Wer nach dem Mutterschutz bald wieder arbeiten möchte, sollte sich eine Tagesmutter besorgen, Hilfe dafür bekommt man zum Beispiel beim Amt.

Was kann ich für mich selbst tun, wenn ich alleinerziehend bin?

Besonders wichtig für Alleinerziehende ist, sich trotz der vielen Hürden nicht unterkriegen zu lassen. Vor allem, wenn die Behördengänge alle geschafft sind, wird es bald leichter werden und der Alltag für Alleinerziehende mit Baby spielt sich ein. Die Mutter/ der Vater sollten trotzdem darauf achten, sich nicht zu überfordern. Es gibt einige Angebote, die speziell auf die Stressbewältigung der Eltern ausgerichtet sind und als Hilfe für Alleinerziehende mit Baby oder größeren Kindern dient. Wenn es einmal richtig „zu viel“ wird, gibt es sogar spezielle Mütter- oder Väterkuren, die anteilig von der Krankenkasse bezahlt werden. Hilfe findet man an allen Familienberatungsstellen.3