Pflege eines behinderten Kindes

Beim Zusammenleben mit einem behinderten Kind spielt die richtige Pflege eine wichtige Rolle!

Pflegen Eltern ihr behindertes Kind selbst, dann erhalten sie dafür auch zur Unterstützung Geld. Allerdings erst, wenn der Nachwuchs ein Jahr alt ist. Bei getrennt lebenden Eltern ist es so, dass das Geld nicht als Einkommen gewertet wird und der Unterhalt bekommende Elternteil keine finanziellen Einbußen fürchten muss. Das Pflegegeld bleibt steuerfrei, auch wenn es an helfende Nachbarn, Angehörige oder Freunde weitergegeben wird. Wie viel Geld für das Umsorgen eines behinderten Kindes gezahlt wird, hängt von der Pflegestufe (PS) ab:

  • PS I: erheblich Bedürftige, mindestens eineinhalb Stunden Pflege täglich erforderlich. Eeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 384 € oder in Höhe von 205 € monatlich.
     
  • PS II: Schwerpflegebedürftige, mindestens drei Stunden Pflege täglich erforderlich. Einsätze bis zu einem Gesamtwert von 921 € oder Unterstützung in Höhe von 410 € monatlich.
     
  • PS III: Schwerstpflegebedürftige, mindestens fünf Stunden täglich plus Nachtpflege erforderlich. Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.432 € (in Härtefällen 1.918 €) oder Unterstützung in Höhe von 665 € monatlich.

Zudem können Eltern, die ein behindertes Kind umsorgen, einen sogenannten Betreuungsbetrag einfordern. Den gibt es, wenn das Kind stark behindert und wirklich nahtlos überwacht werden muss – zum Beispiel für die Finanzierung einer stundenweisen Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung.


Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Umsorgung des behinderten Kindes nicht mehr sichergestellt werden kann – etwa, wenn die Eltern selbst krank sind. Dann kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen.1

Hilfe beim Leben mit einem behinderten Kindes

Die Pflege eines behinderten Kind ist Kraft- und Nerven raubend. Kaum eine Familie schafft es, diese Aufgabe allein zu bewältigen – gerade wenn der Nachwuchs schwer- oder sogar schwerstbehindert ist. Hilfe gibt es im besten Fall von Freunden oder ferneren Familienangehörigen, oft aber müssen auch professionelle Kräfte engagiert werden. Auch sozialpädiatrische Zentren oder Frühförderstellen sind wertvolle Hilfen beim Umsorgen behinderter Kinder. Denn dazu gehören bei Weitem nicht nur die täglichen Mahlzeiten oder die Körperpflege. Krankengymnastik, Sprachtherapie und Ergotherapie sind nur einige Leistungen der Frühförderung, die in diesen Einrichtungen angeboten werden – heilpädagogische Leistungen werden dabei von der Krankenkasse bezahlt, Leistungen im Rahmen der sozialen Eingliederungshilfe übernimmt die Sozialhilfe.
Umsorgen Eltern ein Kind der PS II oder III, übernimmt die Krankenkasse Fahrten zu ambulanten Behandlungen – allerdings nur, wenn ein Arzt das verordnet und genehmigt hat.

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Hilfsmittel, die den Alltag mit einem behinderten Kind erleichtern

Bei der Pflege behinderter Kinder können einige Hilfsmittel den Alltag ein wenig erleichtern. Dazu gehören bekannte Dinge wie Hörgeräte, Prothesen und Rollstühle. Bezahlt werden diese Hilfsmittel zwar von der Krankenkasse, allerdings nur, wenn die Eltern sie nur bei den von der Kasse bestimmten Sanitätshäusern, Apotheken und Herstellern kaufen. Auch Sozialamt und Arbeitsagentur sind wichtige Ansprechpartner, wenn es um Hilfsmittel geht, die den Alltag mit einem behinderten Kind erleichtern. Blinde Jugendliche könnten es mit ihrer Hilfe schaffen, beispielsweise einen blindengerechten Computer bezahlt zu bekommen, wenn der für Schule und Berufsausbildung unabdingbar ist.3

Referenzen zu Pflege eines behinderten Kindes