Zahnprobleme behandeln Schwangerschaft

Was kann man tun bei Zahnproblemen in der Schwangerschaft!

Zahnprobleme in der Schwangerschaft sind leider keine Seltenheit und können für werdende Mütter zu einer schmerzhaften Belastung werden. Meist hängen die Zahnschmerzen mit dem empfindlichen Zahnfleisch zusammen, das zudem zu einem vermehrten Zahnfleischbluten in der Schwangerschaft führen kann. Das Ihr Zahnfleisch in der Schwangerschaft viel sensibler ist und es daher zu vermehrten Zahnproblemen kommt, hängt mit dem erhöhten Blutvolumen zusammen. Auch die Schwangerschaftshormone beeinflussen die Blutgefäße.

Generell ist zu sagen, dass Sie besonders in der Schwangerschaft auf eine intensive Zahnpflege achten sollten. Denn bildet sich in der Schwangerschaft zusätzlich Plaque kann dies sehr unangenehm und schmerzhaft werden.

Das können Sie bei Zahnproblemen in der Schwangerschaft tun:

Schon mit einfachen Mitteln können Sie etwas gegen Zahnprobleme in der Schwangerschaft tun, ohne direkt einen Zahnarzt aufsuchen zu müssen:

  • Achten Sie auf eine penible Zanhhygiene.
     
  • Putzen Sie Ihre Zähne regelmäßig, auch dann, wenn das Zahnfleisch schmerzt.
     
  • Verwenden Sie bei Zahnproblemen in der Schwangerschaft eine weiche Zahnbürste, um das Zahnfleisch nicht noch mehr zu reizen.
     
  • Essen Sie nicht zu scharf.

Oft ist ein gereiztes Zahnfleisch und die damit verbundenen Zahnprobleme in der Schwangerschaft auch die Folge von Unstimmigkeiten im Magen-Darm-Bereich! Behalten Sie das stets im Hinterkopf.

 

Vor der Schwangerschaft noch einmal schnell zum Zahnarzt

Zu den Untersuchungen vor einer Schwangerschaft gehört der Kontrollbesuch beim Zahnarzt. Füllungen aus Amalgam etwa sollten vor einer Schwangerschaft vom Zahnarzt entfernt werden, um zu verhindern, dass sich diese Stoffe auf die Entwicklung und Gesundheit des ungeborenen Kindes auswirken.

Zudem können bereits örtliche Betäubungen schädlich für das Kind sein, weswegen von einem Zahnarzt-Besuch während der Schwangerschaft dringend abzuraten ist! Außerdem kann das lange Liegen auf dem Zahnarztstuhl für eine schwangere Frau auch ganz schön anstrengend und unangenehm werden. Auch werden Schwangere nicht geröntgt, weil sich die Strahlen negativ auf die Gesundheit des Kindes auswirken können. Daher sollten Sie noch vor der Schwangerschaft den Besuch beim Zahnarzt auf die To-Do-Liste der Arztbesuche setzen.

Kleinere Behandlungen wie Zahnreinigungen können in der Regel auch während einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Das Einsetzen von Füllungen sollte aber entweder vor der Schwangerschaft oder nach der Geburt und der Stillzeit vorgenommen werden. Wer bemerkt, dass ein Besuch beim Zahnarzt notwendig wäre, sollte dies auf jeden Fall gleich erledigen, um mögliche Zahnschmerzen und andere Beschwerden während der Schwangerschaft weitgehend zu vermeiden.

Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn ein Besuch beim Zahnarzt in der Schwangerschaft unumgänglich ist!

Informieren Sie Ihren Zahnarzt über die Schwangerschaft

Bereits bei der Terminabsprache sollten Sie Ihren Zahnarzt wissen lassen, dass Sie schwanger sind. So kann er sich entsprechend auf Ihre Behandlung vorbereiten. Im ersten Drittel der Schwangerschaft können Sie übrigens meist ohne Probleme eine Zahnreinigung machen.

Wenn es darum geht andere Zahnprobleme während der Schwangerschaft zu behandeln, sollten Sie dies, wenn möglich, auf einen Termin nach der Geburt verschieben. Falls es doch sehr dringend ist, ist die beste Zeit, um Zahnprobleme zu behandeln, die Zeit zwischen dem viertem und sechstem Monat der Schwangerschaft. Dieser Zeitraum ist deshalb am besten geeignet, weil im ersten Trimester der bedeutendste Teil für die Entwicklung des Babys ist, während im letzten Trimester ein Zahnarztbesuch zu viel Stress so kurz vor der Geburt bedeuten könnte. Ideal ist es, wenn sich Ihr Zahnarzt vor der Behandlung mit Ihrem Gynäkologen abspricht. Wenn Sie Bedenken haben, lassen Sie sich jeden Schritt ganz genau erklären. Sollte Ihr Zahnarzt Ihnen ein Medikament verschreiben, halten Sie sich immer an die genaue Dosierung, die er Ihnen angegeben hat.

 

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