Schwanger und Schule

Schwanger und noch in der Schule?

Schwanger sein und Schule sind in Kombination für junge Frauen meist erst einmal ein Grund zum Schock. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine ungewollte Schwangerschaft handelt, ist dabei sehr hoch. Besonders Schülerinnen haben neben der eigentlich schon ausreichenden Beschäftigung mit der Frage: „Schwanger und jetzt?“ auch noch den Druck von außen: Deine Eltern sind schockiert, dass Du schwanger sein und Schule unter einen Hut bringen willst, Deine Mitschüler tuscheln, Dein Freund fühlt sich zu jung für deine Schwangerschaft und ausgerechnet Du musst entscheiden, wie es weiter geht mit dem schwanger sein und der Schule. Aber jetzt gilt es, ruhig zu bleiben und Dir über einige Dinge erst einmal klar zu werden.

Ungewollt schwanger und noch in der Schule

Wenn du ungewollt schwanger und noch in der Schule bist, solltest Du zunächst einmal wissen, dass sich Schwangerschaft und Schule nicht ausschließen: Du bist nicht allein mit der Situation, es gibt viele andere Mädchen, die während der Schule schwanger werden und viele, die ihr Kind ausgetragen haben und mittlerweile Schule, Kind und Privatleben sehr gut meistern. Denn auch wenn es meist ungewollte Schwangerschaften sind, entwickeln viele den starken Willen, ihr Baby zur Welt zu bringen. Ein Baby ist etwas Zauberhaftes, auch wenn die Nachricht, dass man schwanger ist während man noch zur Schule geht, zunächst einmal ein Schock ist und die Überlegung einer Abtreibung sicher im Raum stehen wird. Junge Eltern haben es zunächst vielleicht nicht so leicht wie Paare, die den Kinderwunsch schon länger haben, eine Schwangerschaft in der Schule ist aber ist aber auch keine Unmöglichkeit.

Soll ich mein Kind behalten?

Egal, wie alt Du bist, es ist Deine Entscheidung, ob Du das Kind bekommen möchtest und Dir eine Zukunft als junge Mutter vorstellen kannst oder nicht. Zu einer Abtreibung oder einer Adoption darf Dich niemand zwingen. Diese Wege stehen dir, wenn du schwanger und noch in der Schule bist, allerdings offen und Du solltest kein schlechtes Gewissen haben, wenn Du Dir hierüber Gedanken machst. Als schwangere Schülerin oder junge Mutter kannst Du aber mit zahlreichen Hilfestellungen für das schwanger sein und die Schule rechnen. Schwanger Schule machen ist durchaus möglich: Suche Dir Unterstützung und lass Dir als schwangere Schülerin helfen. Dann ist es durchaus möglich, dass die ungewollte Schwangerschaft statt zu einem Alptraum zu Glücksgefühlen führt: Eine glückliche Zukunft als junge Mutter könnte nun auch für dich beginnen.

Schwanger und Schule: Wie sag ich es?

Über kurz oder lang kannst Du die tatsache, dass Du schwanger bist in der Schule nicht verstecken, aber gerade in Deinem Alter und als schwangere Schülerin ist es gut, sich wirklich zu überlegen, wann man mit der Neuigkeit herausrückt. Neben der Frage „Wie sag ich es?“ stellt sich aber auch die Frage „Wem sag ich es?“. Wenn du mit dem schwanger sein und der Schule überfordert bist und Hemmungen oder Angst davor hast, Deine Eltern oder Deinen Freund zu informieren, wendest du Dich vielleicht zunächst an einen Sozialarbeiter oder den Vertrauenslehrer an Deiner Schule. Auch ProFamilia ist immer eine Anlaufstelle, wenn man ungewollt schwanger ist und planen will, wie es nun weiter geht. Wichtig ist, dass Du Dir ärztliche Betreuung suchst und Dich untersuchen lässt. Hiervor brauchst du keine Angst zu haben: Ein Arzt ist – solltest du nicht unter 15 Jahre alt sein – nach §203 des Strafgesetzbuches an die ärztliche Schweigepflicht gebunden (Gesetzesstand April 2008).

Das schwanger sein in der Schule meistern

Bist du schwanger und noch in der Schule, soltlest du jedoch nicht lange zögern die Schulleitung und deine Eltern zu informieren. Denn jetzt gilt es, Deine nächste Zukunft mit dem schwanger sein und der Schule zu planen: Du bleibst trotz der Schwangerschaft schulpflichtig, wobei die Dauer je nach Bundesland variiert (Weitere Informationen zur Schulpflicht wenn Du schwanger bist findest Du hier). Die Schulpflicht ruht allerdings in der Zeit um die Geburt herum. Dieser Zeitraum ist der Mutterschutzfrist angeglichen, die sechs Wochen vor der Geburt einsetzt und acht (oder in Ausnahmefällen 12) Wochen nach der Geburt endet. Die genaue Frist kann sich jedoch je nach Schule unterscheiden. Es ist auch deshalb sinnvoll, mit der Leitung der Schule zu sprechen wenn du schwanger bist, da auch in früheren Phasen der Schwangerschaft Fehlzeiten zustande kommen werden. Lass Dir immer ein ärztliches Attest geben, wenn Du wegen Beschwerden oder Untersuchungen in der Schule fehlst, da unentschuldigtes Fehlen unnötige Probleme verursachen kann.

 

Wie ist Schule mit Baby möglich?

Da sich die junge Frau in der Regel nicht der Schulpflicht entziehen kann, bleibt oft keine andere Möglichkeit als Schule mit Baby zu verbinden. Nur sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung muss die junge Mutter die Schule mit Baby...

Schwanger und Schule: Sorgerecht als junge Mutter

Wenn du schwanger und noch in der Schule bist, gehörst Du höchstwahrscheinlich noch in die Kategorie der minderjährigen Erziehenden und hast damit als junge Mutter automatisch nicht das alleinige Sorgerecht. Das Jugendamt stellt einen Vormund für das Kind – zum Beispiel Deine Eltern oder Deinen Freund, wenn er über 18 ist und die Vaterschaft anerkannt hat. Sollte das nicht der Fall sein und wenn Du wegen dem schwanger sein und der Schule noch Probleme mit Deinen Eltern hast, kann auch das Jugendamt selbst mit Verantwortung übernehmen. Das dient nicht nur dem Schutz des Babys, sondern auch Dir selbst. Sobald Du als junge Mutter volljährig bist, erhältst du automatisch das Sorgerecht für Dein Kind. Lese hier mehr im Mutterschutzgesetz!

Antragsunterlagen für die Wirtschaftliche Jugendhilfe

  •  Immatrikulationsbescheinigung
  •  letzter Bafög-Bescheid oder einen Nachweise über die letzten zwölf Gehälter
  •  Wohngeldbescheid und Mietvertrag
  •  Bescheinigung über Kindergeld und die Unterhaltszahlung
  •  eine Bescheinigung über einen zugelassenen Platz in einer Kindertagesstätte

Melde Dich vorab telefonisch beim Jugendamt, um den Antrag zugesandt zu bekommen. Für den Antrag musst Du Dich entscheiden, ob Du eine Kinderkrippe oder eine Tagesmutter bevorzugst. Unterhalte Dich mit Deinem Partner vorab, welche Art der Unterstützung Dir lieber ist, oder ob es Dir genügt, ab und an einen Babysitter zu engagieren.