Tod der Eltern

Tod der Eltern: Ein Elternteil stirbt

Passiert eine schreckliches Unglück und es kommt zu dem Tod der Eltern bzw. eines Elternteils, dann prasseln nicht nur tausend Fragen, Gedanken und Gefühle auf einen ein, sondern auch der bürokratische Alltag und die finanzielle Situation. Wie wird das Sorgerecht geregelt? Hat mein Kind Anspruch auf Waisenrente? Hätte man sich finanziell absichern können?

Tod der Eltern: Was passiert mit dem Sorgerecht?

Oftmals stehen beide Eltern gemeinsam für das Kind ein. Wenn diese verheiratet waren, gibt es bezüglich des Sorgerechts keine weiteren Probleme. Haben beide Elternteile das Sorgerecht gehabt, dann wird das alleinige Sorgerecht nach dem Tod der Eltern bzw. eines Elternteils auf den Partner übertragen. Aber was ist, wenn das Paar nicht verheiratet war und auch nicht beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragt hat und es zum Tod der Eltern bzw. eines Elternteils kommt? Kam das Sorgerecht ausschließlich dem Verstorbenen zu, dann weist in der Regel das Familiengericht dem überlebenden Elterteil das Sorgerecht zu, wenn dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Tod der Eltern: Halbwaisenrente und Waisenrente

Bei Tod der Eltern bzw. eines Elternteils besteht auf jeden Fall ein gesetzlicher Anspruch auf Halbweisenrente fürs Kind (oder Waisenrente). Das Kind wird dann mindesten bis zum 18. Lebensjahr unterstützt, falls es sich da noch in Ausbildung befindet, kann die Frist bis maximal zum 27. Lebensjahres verlängert werden. Wie hoch bei Tod der Eltern bzw. eines Elternteils die Halbwaisenrente fürs Kind ist, hängt vom Verdienst des Verstorbenen ab (20% für Halbwaisen, 30% für Vollwaisen). Verdient der/die Waise bereits früher eigenes Geld (aber nach dem 18. Lebensjahr), z.B. bei einem Ausbildungsberuf, wird die Waisenrente auf das Einkommen anteilig angerechnet.

Im Übrigen: ob es sich um eheliche Kinder, unehelicher Kinder oder ob es sich um Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen aufgenommen waren, handelt – die Waisenrente fürs Kind zählt bei Tod der Eltern bzw. eines Elternteils für alle.

Tod der Eltern: Risikolebensversicherung

Wenn man bald eine Kind erwarten, drehen sich viele Gedanken um die spätere Absicherung des Babys. Ob die richtige Geldanlage fürs Baby finden oder die ein oder andere Versicherung zusätzlich tätigen – das Ziel ist es, dem Kind und sich selbst eine sichere Zukunft aufzubauen. Die Risikolebensversicherung kann im schlimmsten Fall, nämlich wenn es zum Tod der Eltern bzw. eines Elternteils kommt, dafür sorgen, dass die kleine Familie nicht finanziell ruiniert wird. Falls die hauptverdienende Person gestorben ist, steht ohne eine entsprechende Versicherung bei Tod der Eltern bzw. eines Elternteils der Geldhaushalt Kopf. Hier bietet die Risikolebensversicherung die Möglichkeit sich für den dramatischen Ernstfall zu mindest finanziell ein wenig Erleichterung zu schaffen. Empfehlenswert ist hier die Risikolebensversicherung für beide Elternteile abzuschließen, damit das Auskommen bei Tod der Eltern bzw. eines Elternteils für Sie und das Baby gesichert ist.