Ausbildung als Mutter

Eine Ausbildung als Mutter – Schafft man das?

Viele junge Mütter stehen vor der Entscheidung, ob eine Ausbildung als Mutter für sie machbar ist. Der eigene berufliche Werdegang sollte auch mit Baby nicht auf der Strecke bleiben, auch, wenn dadurch mit Sicherheit einige Hürden zu bewältigen sind. Natürlich treffen viele Frauen die Entscheidung, die Lehre erst vor dem Baby zu beenden, doch nicht immer hat das Leben die gleichen Pläne. Entweder, die junge Mutter wird noch während der Lehre schwanger oder bereits, bevor sie überhaupt begonnen wurde. Egal welcher Grund vorliegt, wenn man als Mutter eine Lehre machen will – sicherlich kommt es Mutter und Kind zugute. Es gibt aber einiges, was man bei der Ausbildung als Mutter beachten muss.

Wie beende ich meine Ausbildung als Mutter bei bereits begonnener Lehre?

Eine Lehre kann man auch dann beenden, wenn die Auszubildende währenddessen schwanger wird und demnach die Ausbildung als Mutter abschließt. Viele Betriebe reagieren in diesem Fall sogar recht flexibel. Grundsätzlich darf die Lehrstelle der jungen Mutter bis vier Monate nach der Geburt des Kindes nicht gekündigt werden. Die Länge der bestehenden Lehre bleibt auch bei einer Schwangerschaft gleich, wenn man die Abschlussprüfung aber durch das Kind nicht ablegen kann, kann man auch einen Antrag auf Verlängerung stellen. Fällt die Prüfung genau in den Mutterschutz, kann sie auf Wunsch trotzdem abgelegt werden, möglich ist sonst bei der Ausbildung als Mutter auch eine Verkürzung der Lehre.

Welche Möglichkeiten habe ich, eine Lehre als Mutter zu machen?

Eine Ausbildung als Mutter ist auf mehrere Arten möglich. Wer mitten in der Lehre schwanger wird, kann sie zum Beispiel in Teilzeit weiterführen, sie verkürzen oder eine zeitlich begrenzte Unterbrechung beantragen. Junge Mütter, die ihren beruflichen Werdegang mit Baby beginnen möchten, sollten ebenfalls versuchen eine Teilzeitausbildung zu absolvieren. Eine andere Möglichkeit ist, sich für die Zeit der Ausbildung eine Tagesmutter zu besorgen, die sich während der Arbeitszeit um das Kind kümmert. Wenn der Vater des Kindes die Möglichkeit hat, kann auch er von der Elternzeit Gebrauch machen. So könnte die junge Mutter wenn möglich in einem Jahr die Ausbildung beenden, während der Vater beim Kind bleibt.1 Als Mutter ist es also problemlos möglich, eine erfolgreiche berufliche Laufbahn einzuschlagen.

Als Mutter eine Teilzeitausbildung machen

Seit dem Jahr 2005 gibt es offiziell die Möglichkeit, als Mutter eine Ausbildung in Teilzeit zu machen. Es gibt dabei zwei verschiedene Regelungen. Man kann entweder die Lehre in Teilzeit machen, ohne dass die Zeit dadurch verlängert wird oder Teilzeit arbeiten und die Ausbildung entsprechend verlängern. Welche Regelung möglich ist, muss die Ausbildungsstelle entscheiden. Nicht jeder Betrieb lässt sich auf einen solchen Kompromiss ein, inzwischen jedoch die meisten. Im Notfall kann die zuständige Behörde aber dabei helfen, eine Ausbildungsstelle im gleichen Bereich zu finden, die mit dieser Regelung einverstanden ist.2


 

Referenzen – Ausbildung als Mutter

  1. Vgl. www.dgb-jugend.de, Ausbildung, schwanger, und jetzt? (Erscheinungsdatum: Oktober 2008)
  2. Vgl. www.arbeitsagentur.de, Teilzeitausbildung (letzter Zugriff am 23.04.2013)