Finanzielle Hilfe

Finanzielle Hilfe für frischgebackene Eltern

Nach der Geburt des Babys ist die Freude der Eltern erst einmal riesig, doch auch die Sorge, wie Sie ohne finanzielle Hilfe über die Runden kommen können. Doch als frischgebackene Eltern stehen Sie nicht alleine da. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, finanzielle Hilfe zu bekommen, sowohl vor als auch nach der Geburt.

Finanzielle Hilfe während der Schwangerschaft

Finanzielle Hilfe: Arbeitslosengeld

Wenn Sie arbeitslos sind oder sehr wenig verdienen, können Sie während der Schwangerschaft Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, beantragen. Sie bekommen hier eine finanzielle Spritze, um das Nötigste für Ihr Baby nach der Geburt kaufen zu können. Wie funktioniert diese finanzielle Hilfe? Sie müssen zunächst einen Antrag auf finanzielle Hilfe fürs Baby stellen. Ist dieser bewilligt, kaufen Sie die nötigen Babysachen und reichen anschließend die Quittungen ein. Das Jobcenter erstattet Ihnen dann das Geld zurück.

Finanzielle Hilfe: Geld von Stiftungen und Kirchen

Es gibt einige Stiftungen, wie zum Beispiel die Bundesstiftung Mutter und Kind1, wo Sie zusätzliche Gelder als finanzielle Hilfe für junge Familien (bis zu maximal 300 Euro) beantragen können. In einigen Fällen zahlt die Mutter-Kind-Stiftung auch die Erstausstattung für Ihr Baby.2 Informieren Sie Sich auch über Stiftungen in Ihrem Bundesland, die Schwangeren finanziell unter die Arme greifen. In Notfällen können Schwangere sich auch an die Kirche wenden und um finanzielle Unterstützung bitten.3

Rechtlicher Anspruch auf finanzielle Hilfe

Als werdende Eltern stehen Ihnen rein rechtlich verschiedene Gelder und Leistungen zu. Dazu gehört unter anderem der Mutterschutz. Dieser gilt für Schwangere sechs Wochen vor und dann bis zu acht Wochen nach der Geburt. Mutterschutz bedeutet, dass Ihnen in dieser Zeit nicht gekündigt werden kann. Hinzu kommt, dass Sie in dieser Zeit nicht arbeiten müssen –  es sei denn Sie wollen – und Sie haben außerdem Anspruch auf Muttergeld. Sie haben des Weiteren das Recht auf eine Hebamme, einen Schwangerschaftskurs sowie Wochenbettbetreuung. Diese zahlt Ihre Krankenkasse.4

Finanzielle Hilfe nach der Geburt

Elterngeld und Elternzeit

Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Elternzeit. Das bedeutet, Sie können Ihr Kind drei Jahre lang selbst betreuen. Diese Elternzeit kann komplett genommen werden oder nur teilweise. Sie kann auch unter den Partnern aufgeteilt werden. Sie dürfen auch mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten. Im ersten Jahr bekommen Sie auch Elterngeld, das sich nach Ihrem letzten Gehalt richtet. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.5

Kindergeld

Der Staat zahlt Kindergeld für alle Kinder, bis Sie das 18. Lebensjahr erreichen. Sind Ihre Kinder danach weiterhin in der Ausbildung können Sie bis zum 25. Lebensjahr noch Kindergeld beziehen. Der Antrag fürs Kindergeld wird bei der Familienkasse gestellt. Für Familien in Notlagen gibt es außerdem noch die Möglichkeit einen Kinderzuschlag bei der Familienkasse als finanzielle Hilfe zu beantragen.

Finanzielle Hilfe für Notlagen

Für Familien, die es finanziell sehr schwer haben, gibt es weitere Möglichkeiten, um zusätzliche finanzielle Hilfe zu beantragen. So können Sie beispielsweise einen Zuschuss fürs Wohngeld beim Wohngeldamt oder auch die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“, die das Sozialamt in Ihrem Ort auszahlt, beantragen. In einigen Fällen kann auch das Jugendamt die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen.

Als Eltern stehen Sie also nicht alleine da! Informieren Sie Sich ausführlich über die finanzielle Hilfe, die Ihnen zustehen.

Elterngeld und Geschwisterbonus

Einen Geschwisterbonus erhalten Sie, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind bekommen. Sie können den Zuschlag zum Elterngeld in Anspruch nehmen, bis das ältere Kind das dritte Lebensjahr erreicht. Wenn Sie zwei oder mehrere ältere...