Referendariat mit Baby

Referendariat mit Baby – Was tun bei Schwangerschaft im Studium?

Manchmal kann man ein Referendariat mit Baby kaum vermeiden, wenn man sein Studium trotz des Kindes weiterführen möchte. Doch was passiert eigentlich, wenn man mitten im Studium schwanger wird? Nach dem ersten Schock kommt natürlich die Überlegung auf, ob es nicht sinnvoller wäre, das Studium auf Eis zu legen. Doch viele Erfahrungsberichte von Studentinnen mit Kind zeigen, dass eine solche Situation durchaus gut zu meistern sein kann, manchmal sogar besser als schon im Beruf. Es gibt sogar Frauen, die sich bewusst für diese Variante entscheiden, damit das Kind bereits anderweitig betreut werden kann, wenn dann der Einstieg in den Beruf folgt. Die Flexibilität, die ein Studium manchmal mit sich bringt, kann sich hier also durchaus positiv auswirken.1

Ausbildung zur Lehrerin mit Baby – Kann das funktionieren?

Wer sich in einem Studium auf Lehramt befindet, der kann nach einer Schwangerschaft während des Studiums letztlich vor der Herausforderung stehen, das Referendariat mit Baby zu bestehen. Das ist sicherlich keine leichte Aufgabe, denn während des Referendariats werden einige Anforderungen an die junge Lehrerin gestellt, die auch ohne Kind schon schwer zu meistern sind. Trotzdem kann es durchaus machbar sein, ein Referendariat mit Baby zu schaffen. Wichtig ist eine Menge Organisationstalent und ausreichend Unterstützung, um die Zeit mit Baby gut meistern zu können.

Referendariat mit Baby – Vor- und Nachteile

Natürlich ist ein Referendariat mit Baby anstrengend, das kann wahrscheinlich niemand bestreiten. Die physischen und psychischen Belastungen, die während der zwei Jahre auf die junge Mutter zukommen, sind oft enorm, auch ohne ein Kind. Viele junge Frauen stoßen dabei an ihre Grenzen. Daher muss es wirklich gut überlegt werden, ob ein Referendariat mit Baby sinnvoll ist. Wenn letztlich die Ausbildung oder das Kind darunter leidet, sollte die Entscheidung noch einmal überdacht werden. Hier kann es besser sein, wenn man schwanger ist über eine Pause in der Ausbildung nachzudenken. Lässt sich aber finanziell und organisatorisch beides gut miteinander verbinden, kann die junge Mutter versuchen, sich dieser Herausforderung – einem Referendariat mit Baby – zu stellen.2

 

Was muss ich tun, um beim Referendariat mit Baby keine Probleme zu bekommen?

Besonders wichtig beim Referendariat mit Baby ist, dass ein eventueller Antrag auf Elternzeit frühzeitig gestellt wird. Dann kann meist auch das Referendariat um die Dauer der Elternzeit verlängert werden. Ist also eine Schwangerschaft schon bei der Zusage des Referendariats bekannt, sollte der Antrag direkt danach gestellt werden. Spätestens nach der Elternzeit steht die junge Mutter dann vor der Herausforderung, das Referendariat mit Baby zu verbinden. Wichtig ist hier, sich um eine regelmäßige und vertrauenswürdige Betreuung des Kindes zu kümmern und ein gutes Zeitmanagement zu betreiben. Die junge Lehrerin und Mutter sollte nicht vergessen, dass neben der Unterrichtsvorbereitung auch genug Zeit für das Kind übrig bleiben muss – und umgekehrt.3

Wie kann ich mein Baby und das Referendariat finanziell unter einen Hut bekommen?

Neben allen organisatorischen Fragen ist natürlich die finanzielle Hilfe ein wichtiger Punkt, vor allem bei einem Referendariat mit Baby. Unterstützung vom Staat gibt es aber zum Glück auf vielerlei Weise, zum Beispiel in Form von Kindergeld, Wohngeld oder Ähnlichem. Wer nicht genau weiß, ob es machbar und passend ist das Baby mit dem Referendariat zu verbinden, kann sich zum

Beispiel an die Schwangerschaftsberatung oder Erziehungsberatung wenden.4

Referenzen – Referendariat mit Baby

  1. Vgl. www.spiegel.de, Schwanger im Studium- Jetzt oder nie (letzter Zugriff am 23.04.2013).
  2. Vgl. www.spiegel.de, Verkürztes Referendariat- Angehende Lehrer leiden unter Stress (letzter Zugriff am 23.04.2013).
  3. Vgl. www.bezreg-muenster.de, Vorbereitungsdienst (letzter Zugriff am 23.04.2013).
  4. Vgl. www.sozialleistungen.info, Schwanger im Studium (letzter Zugriff am 23.04.2013).