Sorgerecht

Nicht verheiratet und ein gemeinsames Kind – Wer hat nun das Sorgerecht?

Wenn ein Paar nicht verheiratet ist und trotzdem ein gemeinsames Kind bekommt, liegt das Sorgerecht zunächst einmal vollständig bei der Mutter. Bis zum Jahr 2010 war es so geregelt, dass Väter auch keine Möglichkeit hatten das Sorgerecht anteilig zu erhalten, wenn die Mütter dies nicht wollten. Seit dem Jahr 2010 konnte aber zumindest ein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht vom Vater gestellt werden, dem dann stattgegeben wurde, wenn aus Sicht des Gerichts diese Lösung die Beste für das Kind war. Seit dem Jahr 2013 hat sich die Regelung insofern geändert, dass nun der Antrag gestellt und angenommen werden kann, wenn ein gemeinsames Sorgerecht dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Solange der Vater aber keinen Antrag darauf stellt, bleibt es bei der Mutter. Unverheiratete Paare haben aber die Möglichkeit, gemeinsam von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht festzulegen.1

Wie wirkt es sich aus, wenn der Vater kein Sorgerecht bekommt?

Entgegen vieler Vermutungen hat der Vater auch ohne das Sorgerecht ein sogenanntes Umgangsrecht, was das Kind betrifft. Normalerweise kann die Mutter also nicht ohne Grund den Kontakt zwischen Vater und Kind verhindern, auch wenn dies trotzdem häufig geschieht. Der Vater könnte das Umgangsrecht theoretisch einklagen. Das hätte zur Folge, dass von Seiten des Jugendamtes und später von Seiten des Gerichts alle möglichen Maßnahmen angesetzt werden, damit die Eltern sich einigen. Die meisten diesbezüglich gefällten Gerichtsurteile sagen dem Vater ein Umgangsrecht zu, das alle zwei Wochen ein Wochenende beinhaltet, wobei dies natürlich auch immer auf den Einzelfall ankommt.2

Warum sollte man gemeinsames Sorgerecht beantragen?

Wenn man als Paar zusammenlebt und das Kind gemeinsam erziehen will, ist es sinnvoll gemeinsames Sorgerecht zu beantragen. So können alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und auch in der Öffentlichkeit sind beide Partner berechtigt, Entscheidungen für das Kind zu treffen. So darf zum Beispiel kein Konto für das Kind eröffnet werden, wenn kein Sorgerecht besteht, ebenso dürfen keine Anmeldungen getätigt oder sonstige wichtige Unterschriften gemacht werden. Im Falle eines Unfalls oder Ähnlichem sind die Ärzte nicht verpflichtet, demjenigen ohne Sorgerecht Auskunft über den Zustand des Kindes zu geben. Es ist für beide Partner einfacher, das alltägliche Leben zu regeln, wenn beide gleichberechtigt sind.

Wie kann man Sorgerecht beantragen?

Wenn das Paar bei der Geburt des Kindes verheiratet ist, haben automatisch beide Ehepartner das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Paare müssen dafür vor der Geburt zum örtlichen Jugendamt und dort eine öffentliche Erklärung abgeben, möglich ist dies aber auch noch nach der Geburt des Kindes. Ein solcher Besuch läuft meist unkompliziert ab und erfordert nur eine Unterschrift. Eine andere Möglichkeit ist, einfach ein Schreiben zum Jugendamt zu schicken, in dem die Mutter erklärt, dass sie das Sorgerecht mit dem Vater teilen will und der Vater erklärt, dass er dieses annehmen möchte.3

 

Wann sollte man alleiniges Sorgerecht beantragen?

Alleiniges Sorgerecht zu beantragen ist dann sinnvoll, wenn die Eltern des Kindes keinen Kontakt mehr zueinander haben wollen bzw. dies aufgrund starker Differenzen nicht mehr möglich ist. Bei wichtigen Entscheidungen muss sonst der andere Elternteil immer mit einbezogen werden, was dann im Alltag oft eher schwer umzusetzen ist. Ein besonderer Fall liegt natürlich vor, wenn einer der Eltern dem Kind durch sein Verhalten Schaden zufügt. Das kann bei Alkoholmissbrauch, Gewalttätigkeit oder auch durch ein psychisch bedingtes anderes Problem der Fall sein. In diesem Fall sollte der andere Elternteil zum Wohle des Kindes sowohl das alleinige Sorgerecht beantragen als auch das Umgangsrecht verweigern, sofern das Kind dabei zu Schaden kommen kann.4