Vaterschaftstest

Ein Kind – Mein Kind?

Eine Vaterschaftstest kann die für viele Väter wichtige Frage klären: Ist das wirklich mein Kind? Schätzungen zufolge könnten sich diese Frage jährlich ca. 7.000 Väter stellen – so viele Kinder kommen in Deutschland zur Welt, die einen anderen Vater haben als vermutet. Der fachlich richtige Begriff für das umgangssprachliche Wort „Vaterschaftstest“ lautet im Übrigen Abstammungs-Gutachten.

Gründe für einen Vaterschaftstest

Gründe, einen Vaterschaftstest machen zu wollen, gibt es viele. Manchmal sind es Gerüchte, die Fragen aufwerfen, manchmal gibt es ein Geständnis der Partnerin, nicht immer treu gewesen zu sein. Dann kann ein Vaterschaftstest Sicherheit und Gewissheit geben. Ein Abstammungsgutachten wird aber keineswegs nur auf Initiative der Männer gemacht, manchmal sind es auch Frauen, die selbst nicht genau wissen, wer der Erzeuger ihres Kindes ist. Auch Schwiegereltern beantragen Vaterschaftstests; dann, wenn sie der ungeliebten Frau ihres Sohnes nicht trauen und ihr unterstellen, ihrem Sohn ein Kuckuckskind untergejubelt zu haben. In den meisten Fällen sind es aber drohende Unterhaltszahlungen, die Väter zu einem Vaterschaftstest animieren.1

Das sagt ein Abstammungsgutachten

Ein Vaterschaftstest gibt betroffenen Familien Gewissheit, wer der Vater eines Kindes ist und wer schlussendlich für den Spross zahlen muss. Mögliche Regressansprüche so genannter Scheinväter hat der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren gestärkt. Demnach können die „Gehörnten“ ihre Unterhaltsleistungen vom echten Kindsvater zurückfordern. In welcher Höhe müssen individuelle Verfahren klären; viel hängt auch von den finanziellen Mitteln des betroffenen Erzeugers ab.2

Der Weg zum Vaterschaftstest

Gewissheit über die wahre Zusammensetzung der Familie zu wollen, ist das gute Recht eines jeden Einzelnen. Dennoch: Für einen privaten Vaterschaftstest brauchen Väter das Einverständnis aller beteiligten Personen. Wichtig: Wer einen Vaterschaftstest heimlich macht, macht sich ganz klar strafbar. Auftraggeber und Labor können zu hohen Geldstrafen verurteilt werden, wenn sie heimlich DNA testen. Soll der Vaterschaftstest etwa vor Gericht verwendet werden, müssen die Proben sogar vor autorisierten Zeugen (einem Anwalt, Arzt oder Notar) entnommen und der Akt protokolliert werden. Auch Arbeiten im Labor müssen protokolliert werden, um sie für ein Gericht nachvollziehbar zu machen. Qualitativ unterscheiden sich gerichtlich verwertbare Tests von allgemeinen nicht; allerdings sind sie etwas teurer.
Das Positive: Stimmt die Kindsmutter dem Vaterschaftstest nicht zu, kann sie gerichtlich dazu gezwungen werden. Laut BGB § 1598 a haben Väter, Mütter und auch Kinder einen Anspruch auf die Einwilligung zum Abstammungsgutachten auf eigene Kosten. Notfalls wird die Einwilligung mit Hilfe des Familiengerichtes erwirkt. Ein Schritt, den sich Väter bei einem halbwegs intakten Familienleben allerdings überlegen sollten.3

Bei seriösen und zertifizierten Laboren

Soll der Vaterschaftstest auch vor Gericht verwendet werden, müssen Betroffene genau hinschauen, wenn sie ein Labor auswählen. Es muss sich um ein Labor handeln, das ab 1. Februar 2011 zugelassen ist. Hier arbeiten dann nur Mediziner und Sachverständige mit entsprechender Qualifikation; zudem werden Antragsteller ausführlich beraten und aufgeklärt. In einem seriösen und gerichtlich akzeptierten Labor haben alle Beteiligten die Möglichkeit, das Einverständnis jederzeit zu widerrufen. Wer ein Labor zur Durchführung von Abstammungsgutachten betreiben will, kommt an der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern nicht vorbei. Stellt diese entsprechende Qualifikationen eines Abstammungsgutachters fest, vergibt die Kommission eine entsprechende Urkunde.