Adoption und Pflege

Ein Kind zur Adoption freigeben

Wer ein Kind zur Adoption freigeben will, kann eine Vielzahl von Gründen haben, um diesen Schritt einzugehen. Gerade eine ungewollte Schwangerschaft ist häufig die Ursache für die Entscheidung zu einer Freigabe zur Adoption. Auch eine zerbrochene Beziehung, eine sehr frühe Schwangerschaft oder religiöse Gründe können es einem unmöglich erscheinen lassen, das Kind in der momentanen Lebenssituation aufzuziehen. Dann ist es unter Umständen besser, wenn Sie das Kind zur Adoption freigeben, statt sich für eine Abtreibung zu entscheiden oder sich selbst und dem Kind nicht das bieten zu können, was Sie möchten.

Welche Formen der Adoption gibt es??

Die Freigabe zur Adoption des eigenen Kindes ist eine wichtige und sicher nicht leichte Entscheidung in Ihrem Leben. Sollten Sie diesen Schritt wählen, sollte niemand Ihre Gründe in Frage stellen. Sie müssen sich auch nicht endgültig von Ihrem Kind trennen, wenn Sie es nicht wollen: Es bestehen verschiedene Formen der Adoption. Wenn Sie sich für eine geschlossene Adoption entscheiden, bleiben Sie anonym und es bleibt kein Kontakt zum Kind bestehen. Dahingegen können Sie bei einer offenen Adoption den direkten Kontakt mit Ihrem Kind halten. Eine Zwischenstufe ist die halb offene Adoption: Hier erfolgt der Kontakt mit dem Kind ausschließlich über eine Vermittlungsstelle. Sie sollten sich also Gedanken darüber machen, ob und in welchem Maße Ihnen ein Kontakt mit dem Kind möglich erscheint, nachdem Sie die Freigabe zur Adoption beschlossen haben. Neben der offenen oder halb offenen Adoption können Sie sich auch für eine Pflegschaft entscheiden, sodass jemand anders mit Ihnen die Fürsorge für Ihr Kind übernimmt, Sie es aber noch immer sehen können. Die Pflegschaft kann eine Vorbereitung auf eine Adoption sein. In diesen Fall haben Sie Zeit, sich zu überlegen, inwiefern Sie die Fürsorge für das Kind abgeben möchten. In einer Pflegschaft kann das Kind aber auch überwiegend bei Ihnen bleiben und nur Teile seiner Zeit bei den Pflegeeltern verbringen. Die elterliche Sorge bleibt in der Regel bei der leiblichen Mutter.

Wie erfolgt eine Adoption?

Ab der achten Lebenswoche können Sie das Kind bei einem Notar zur Adoption freigeben. In der Regel sind sowohl die Einwilligung der Mutter als auch die des Vaters erforderlich, diese kann aber später nachgereicht werden. Wenn die Einwilligung der Eltern zu der Freigabe zur Adoption eingegangen ist, ruhen die elterliche Sorge und das Umgangsrecht zunächst. Es folgt eine Adoptionspflegezeit von ein bis zwei Jahren, in der die Einwilligung zur Adoption jederzeit rückgängig gemacht werden kann. Wer sein Kind zur Adoption freigeben will, kann auch im Nachhinein entscheiden, ob und in welchem Maß der Kontakt zum Kind bestehen bleiben soll. Sollten Sie über die Freigabe zur Adoption nachdenken, wenden Sie sich an das Jugendamt oder eine Erziehungsberatungsstelle in Ihrer Nähe, hier erhalten Sie nähere Informationen.

 

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