Freistellung

Freistellung von der Arbeit, wenn Ihr Kind krank wird: Geht das überhaupt?

Hilfe! Wenn Ihr Kind krank ist und Sie berufstätige Eltern sind, können Sie dann eine Freistellung von Ihrer Arbeit bekommen, wenn Ihr Kind krank wird? Und wenn ja, in welchen Fällen sollten und dürfen Sie die Freistellung vom Job beantragen, wenn das Kind krank ist? Dies hängt in der Regel von Ihnen, aber auch vom Alter des Kindes ab. Ein älteres Kind, das bereits zur Schule geht und eine leichte Grippe hat, kann sicherlich auch von der Oma betreut werden. Bei jüngeren Kindern oder Babys oder auch wenn eine schwerere Krankheit vorliegt, werden Sie Sich sicherlich lieber selbst um Ihr Kind kümmern. Hier gilt: Grundsätzlich kann bei berufstätigen Eltern ein Elternteil von der Arbeit fern bleiben, wenn das eigene Kind krank wird. Das heißt also: Die Freistellung des Vaters oder die Freistellung der Mutter ist möglich, wenn das Kind krank ist.

Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank wird: Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Um freigestellt werden zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:1

  • Sie sind ein Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse
  • Ihr Kind ist unter 12 Jahren
  • Die Krankheit Ihres Kindes erfordert ärztliche Betreuung
  • Es liegt ein ärztliches Zeugnis vor, dass die Krankheit Ihres Kindes bestätigt
  • Im Haus lebt keine andere Person, die die Betreuung übernehmen könnte

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich für jedes Kind unbezahlt freistellen lassen. Die Freistellung wenn das Kind krank ist, beträgt maximal bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage im Jahr. Haben Sie mehrere Kinder, können Sie maximal 25 Arbeitstage zur Freistellung verlangen, Alleinerziehende bekommen in diesem Fall bis zu 50 Arbeitstage im Jahr frei.2 Sie bekommen in diesen Fällen Krankengeld ausgezahlt.

Bezahlte Freistellungen sind auch möglich, werden aber normalerweise nur für ein paar Tage gewährt und nur wenn das Kind schwer krank ist und keine weitere Person, die Betreuung übernehmen kann. Bei Kindern bis zu 8 Jahren können dies maximal 5 Tage sein.3

Sind Sie privat versichert und Ihr Kind wird krank, sieht es etwas anders aus. Hier gilt die Freistellung wenn das Kind krank ist nur für kurze Zeit. Allerdings werden Sie in diesem Zeitraum weiter bezahlt.4 Bevor Sie eine Freistellung beantragen: Checken Sie Ihren Arbeitsvertrag und gegebenenfalls auch den entsprechenden Tarifvertrag, um sicherzugehen, ob und wie Sie eine Freistellung beantragen können, wenn Ihr Kind krank ist.

Freistellung wenn das Kind krank ist: Hinweise für Mütter und Väter

Ihr Kind ist krank – wer aber bleibt zu Hause und passt auf das Kind auf? Wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist, ist diese Frage schnell geklärt. Sind aber beide Eltern berufstätig, kann es von Vorteil sein, dass entweder die Mutter oder der Vater zu Hause bleibt. Werfen Sie hierzu einen Blick in den Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Bestimmte Berufsgruppen haben nämlich besondere Ansprüche zur Freistellung wenn ihr Kind krank wird. So gilt für Beamte oder Angestellte der Metallbranche zum Beispiel: Sie bekommen bis zu 4 Tage im Jahr Sonderurlaub gestellt – zur Betreuung Ihres kranken Kindes. Das gilt auch für weitere Berufsgruppen. Ansonsten kommt es auf den jeweiligen Arbeitsvertrag an und auch darauf, wer den flexibleren Arbeitgeber hat, um die Frage zu klären, wer die Freistellung beantragt, wenn das Kind krank ist. Müssen Sie häufiger eine Freistellung beantragen, wechseln Sie Sich am besten ab, um Ihre Freistellungstage nicht zu überschreiten.

 

Referenzen – Freistellung

1.-5. Flegel, Jochen. Freistellung bei Erkrankung des Kindes. Magazin Arbeitsrecht. 20. Mai 2012.