Arbeitnehmer-Check

Schwanger werden und Arbeit – Mit der richtigen Vorbereitung klappt´s!

Sie wünschen sich nichts mehr als schwanger zu werden und mit Ihrem Partner endlich eine Familie zu gründen? Machen sich aber Sorgen, wie Sie Ihre neuen Lebenspläne und Ihren Beruf unter einen Hut bringen sollen? Machen Sie sich Gedanken um Ihre Arbeitsstelle, wenn Sie schwanger werden oder haben Sie Angst vor den Reaktionen Ihres Chefs und Ihrer Kollegen? Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf! Der Wunsch, eine Familie zu gründen ist ganz normal und auch eine tolle Sache!

Damit beim Übergang aus dem Job in die Elternzeit alles reibungslos klappt, haben wir hier eine Arbeitnehmer-Checkliste für Sie zusammen gestellt, auf der Sie nachlesen können, wie und wann Sie Fristen einhalten sollten und welche Rechte Sie als werdende Mutter und auch als werdender Vater haben!

 

Schwanger werden dank Kündigungsschutz kein Problem!

Möchten Sie gerne schwanger werden, machen sich aber Gedanken darüber, ob Sie wegen einer Schwangerschaft entlassen werden können?

Machen Sie sich nicht zu viele Sorgen, denn hierfür gibt es den Kündigungsschutz:

  • Mit dem Beginn der Schwangerschaft ist die werdende Mama unkündbar.
  • Der Kündigungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der attestierten Schwangerschaft.
  • Er dauert die gesamte Zeit der Schwangerschaft an.
  • Auch die Mutterschutz-Zeit ist durch den Kündigungsschutz abgesichert!
  • Falls Sie als frischgebackene Mutter in die Elternzeit gehen, ist auch hier der Kündigungsschutz wirksam.

ACHTUNG: Befinden Sie sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches nach dem schwanger werden im Laufe der Schwangerschafts ausläuft, ist der Kündigungsschutz nicht mehr wirksam!

Schwanger werden und Mutterschutz beantragen

Hat es mit dem Schwanger werden bei Ihnen geklappt, sollten Sie sich mit dem Beantragen des Mutterschutzes auseinandersetzen!

Es ist wichtig, einige Dinge darüber zu wissen:

  • Mutterschutz wird bereits im dritten Schwangerschaftsmonat beim Arbeitgeber beantragt.
     
  • Ab dem Einsetzen der Schwangerschaft ist man als werdende Mama übrigens bereits unkündbar. Man kann sich also mit dem frühzeitigen Beantragen des Mutterschutzes keinen Ärger mit dem Arbeitgeber einhandeln.
     
  • Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin.
     
  • Er endet acht Wochen nach der Geburt, damit Sie sich als frischgebackene Mutter noch etwas von den Strapazen erholen können.

ACHTUNG: Für Frauen, die mit Chemikalien oder Risikosubstanzen arbeiten, oder im medizinischen Bereich tätig sind, ehe sie schwanger werden, gelten andere Mutterschutz-Bestimmungen!

Die Arbeitsbedingungen nach dem Schwanger werden

Nach dem Schwanger werden gelten für Sie als werdende Mutter bestimmte Schutzrechte!

  • Der Arbeitgeber hat Sie für Arztbesuche freizustellen.
     
  • Arbeiten, die gesundheitlich bedenklich sind, wie das Heben von Lasten über 5 kg, sind nicht mehr erlaubt.
     
  • Auch Tätigkeiten, die ein laneges Stehen bedürfen, müssen Sie nach dem Schwanger werden nicht mehr ausführen.
     
  • Kritische Arbeitsbedingungen mit Lärm, giftigen Dämpfen oder Gefahrgut müssen Sie nicht durchführen.
     
  • Akkord- und Fließbandarbeit sind ebenfalls tabu.

ACHTUNG: Falls Ihr Arbeitgeber von Ihnen trotz einer Schwangerschaft derartige Arbeiten verlangt, könne Sie diese verweigern! Hier steht das Wohl Ihres Kindes im Vordergrund!

 

ERFAHREN SIE AUF DER FOLGENDEN SEITE NOCH MEHR ÜBER SCHWANGER WERDEN ALS ARBEITNEHMERIN!

Mutterschaftsgeld nach dem schwanger werden beantragen!

Nach dem Schwanger werden sollten Sie sich auch unbedingt zeitnah mit dem Thema Mutterschaftsgeld auseinandersetzen!

  • Mutterschaftsgeld wird bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.
     
  • Nachdem Sie Ihren Arbeitsgeber über Ihre Schwangerschaft informiert haben, können Sie das Mutterschaftsgeld beantragen.
     
  • Die Zahlung erstreckt sich über die gesamte Zeit des Mutterschutzes.
     
  • Ein Teil des Mutterschaftsgeldes wird von der Krankenkasse getragen, der Rest durch den Arbeitgeberanteil aufgestockt.
     
  • MIt der Zahlung der Krankenkasse und Ihres Arbeitgebers kommen Sie etwa auf den Gegenwert Ihres vorherigen Nettoeinkommens.

Kündigungsschutz für werdende Väter?

Nachdem das Schwanger werden bei Ihnen geklappt hat, fällt übrigens auch Ihr Partner unter den bereits beschriebenen Kündigungsschutz!

  • Für den Mann beginnt der Kündigungsschutz acht Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin.

ACHTUNG: Werdende Papas, die von ihren Arbeitgebern Schwierigkeiten befürchten, sollten mit dem Antrag auf Elternzeit deshalb so lange warten.

Nach dem Schwanger werden die Elternzeit beantragen!

Wenn Sie den Kopf wieder etwas frei haben, da das Schwanger werden erfolgreich war und Ihr Baby schon in Ihrem Bauch heranwächst, sollten Sie daran denken, die Elternzeit zu beantragen!

  • Beim Antrag auf Elternzeit ist Timing sehr wichtig.
     
  • Spätestens sieben Wochen vor dem Entbindungstermin sollte der Antrag gestellt werden.
     
  • Jeder Elternteil hat den Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.
     
  • Die Elternzeit eines Paares kann gesplittet werden, die Aufteilung muss aber bereits bei der Antragstellung fest gelegt werden.
     
  • Die Partner können entweder gleichzeitig in Elternzeit gehen oder die Elternzeit nacheinander nehmen.

ACHTUNG: Der Kündigungsschutz für Väter beginnt aber erst acht Wochen vor der Entbindung. Also sollte der Antrag nach Möglichkeit in diesem Zeitraum erfolgen.

Schwanger werden, Elternzeit nehmen und dann erfolgreich zurück in den Beruf!

Frauen, die sich wünschen, dass sie bald schwanger werden, machen sich nicht selten noch weit vor einer Schwangerschaft Gedanken über einen erfolgreichen Wiedereinstieg in den Beruf.

So klappt das auch bei Ihnen:

  • Nach der Elternzeit ist gesetzlich geregelt, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine ähnliche oder gleichwertige Position im Betrieb bekommt wie vor der Elternzeit.
     
  • Die Elternzeit darf somit keine negativen Auswirkungen auf den Verlauf Ihrer Karriere nehmen.
     
  • Versuchen Sie, auch nach dem schwanger werden in der Elternzeit Kontakt zu Ihrem Betrieb und Ihren Kollegen zu halten!
     
  • Wenn Sie möchten, können Sie sogar Teilzeit arbeiten! Besprechen Sie das mit Ihrem Arbeitgeber!
  •  

ACHTUNG: Kümmern Sie sich zeitnah um eine gute Betreuung für Ihr Kind, damit Sie sich auch auf den Wiedereinstieg in Ihren Beruf konzentrieren können!