Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Schwangerschaft: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Es ist gut, wenn man über Rechte und Pflichten des Arbeitgebers Bescheid weiß, wenn ein Angestellter in Ihrem Betrieb schwanger ist. Eine Schwangerschaft im Betrieb oder im Unternehmen ist keine Seltenheit. Es gibt klare gesetzliche Regelungen dazu. Sie sollten daher die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers  kennen. Was müssen Sie tun, wenn eine Ihrer Arbeitnehmerinnen in den Mutterschaftsurlaub geht? Was passiert nach der Geburt? Lesen Sie mehr über Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Falle einer Schwangerschaft.

Rechte und Pflichten als Arbeitgeber: Welche Rechte haben Sie?

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Informationsrecht

Die Arbeitnehmerin sollte Sie sobald es geht über eine Schwangerschaft informieren. Dies ist aber keine gesetzliche Pflicht – außer wenn Sie lange im Voraus eine Ersatzkraft suchen müssen.1

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Ärztliches Zeugnis

Wenn Sie wollen, können Sie ein ärztliches Zeugnis verlangen. Die Kosten dafür tragen Sie.2

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Elternzeit

Vater und Mutter haben ein Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit. Wird diese in Anspruch genommen, bestehen keine Zahlungspflichten für Sie als Arbeitgeber während der Elternzeit. Teilzeitarbeit ist ebenfalls möglich in diesem Zeitraum. Sollten die Mitarbeiter aber in einem anderen Betrieb oder selbständig arbeiten wollen, geht dies nur mit Ihrer Zustimmung als Arbeitgeber.3

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Ersatzkraft

Im Falle einer Schwangerschaft dürfen Sie eine Ersatzkraft für einen befristeten Zeitraum einstellen.4

Rechte und Pflichten als Arbeitgeber: Was sind Ihre Pflichten?

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Mitteilungspflicht

Sobald Sie wissen, dass eine Ihrer Mitarbeiterinnen ein Kind erwartet, müssen Sie das Regierungspräsidium informieren. Innerhalb des Betriebes dürfen Sie darüber nur mit Personen sprechen, die direkt von der Schwangerschaft betroffen sind. Es ist verboten darüber hinaus ohne die Zustimmung der Schwangeren über die Schwangerschaft mit Mitarbeitern oder Angestellten zu sprechen.5

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Schutzpflicht

Schwangere dürfen 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten – es sei denn sie wollen dies ausdrücklich. Selbst wenn die werdende Mutter weiter arbeiten will, kann sie jederzeit in diesem Zeitraum die Arbeit einstellen. Auch nach der Geburt besteht ein Arbeitsverbot: Mütter dürfen 8 Wochen lang nach der Geburt nicht arbeiten. Bei Mehrlingsgeburten, Früh- oder Fehlgeburten verlängert sich dieser Zeitraum.6

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Informationspflicht

Wenn in Ihrem Betrieb mehr als drei Frauen arbeiten, müssen Sie die Informationen zum Mutterschaftsschutz für alle sichtbar im Betrieb auslegen.7

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitsschutz

Nach der Geburt müssen Sie als Arbeitgeber für einen sicheren Arbeitsplatz für Mutter und Kind sorgen. Dazu gehört:

  • keine schweren körperlichen Arbeiten
  • Möglichkeiten zum Stillen
  • Arbeitsplatz auf Bedürfnisse der Mutter abstimmen
  • Überstunden, Nachtschichten und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist ebenfalls tabu8

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Kündigungsschutz

Sobald Sie über eine anstehende Schwangerschaft informiert werden, besteht  bis 4 Monate nach der Entbindung ein Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin. Sie darf in diesem Zeitraum nicht gefeuert werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums: http://www.bmfsfj.de/.

Referenzen – Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers

1. Vgl. Webseite der IHK Kassel