Schwangerschaft: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
Rechte und Pflichten als Arbeitgeber: Welche Rechte haben Sie?
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Informationsrecht
Die Arbeitnehmerin sollte Sie sobald es geht über eine Schwangerschaft informieren. Dies ist aber keine gesetzliche Pflicht – außer wenn Sie lange im Voraus eine Ersatzkraft suchen müssen.1
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Ärztliches Zeugnis
Wenn Sie wollen, können Sie ein ärztliches Zeugnis verlangen. Die Kosten dafür tragen Sie.2
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Elternzeit
Vater und Mutter haben ein Anrecht auf 3 Jahre Elternzeit. Wird diese in Anspruch genommen, bestehen keine Zahlungspflichten für Sie als Arbeitgeber während der Elternzeit. Teilzeitarbeit ist ebenfalls möglich in diesem Zeitraum. Sollten die Mitarbeiter aber in einem anderen Betrieb oder selbständig arbeiten wollen, geht dies nur mit Ihrer Zustimmung als Arbeitgeber.3
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Ersatzkraft
Im Falle einer Schwangerschaft dürfen Sie eine Ersatzkraft für einen befristeten Zeitraum einstellen.4
Rechte und Pflichten als Arbeitgeber: Was sind Ihre Pflichten?
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Mitteilungspflicht
Sobald Sie wissen, dass eine Ihrer Mitarbeiterinnen ein Kind erwartet, müssen Sie das Regierungspräsidium informieren. Innerhalb des Betriebes dürfen Sie darüber nur mit Personen sprechen, die direkt von der Schwangerschaft betroffen sind. Es ist verboten darüber hinaus ohne die Zustimmung der Schwangeren über die Schwangerschaft mit Mitarbeitern oder Angestellten zu sprechen.5
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Schutzpflicht
Schwangere dürfen 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten – es sei denn sie wollen dies ausdrücklich. Selbst wenn die werdende Mutter weiter arbeiten will, kann sie jederzeit in diesem Zeitraum die Arbeit einstellen. Auch nach der Geburt besteht ein Arbeitsverbot: Mütter dürfen 8 Wochen lang nach der Geburt nicht arbeiten. Bei Mehrlingsgeburten, Früh- oder Fehlgeburten verlängert sich dieser Zeitraum.6
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Informationspflicht
Wenn in Ihrem Betrieb mehr als drei Frauen arbeiten, müssen Sie die Informationen zum Mutterschaftsschutz für alle sichtbar im Betrieb auslegen.7
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitsschutz
Nach der Geburt müssen Sie als Arbeitgeber für einen sicheren Arbeitsplatz für Mutter und Kind sorgen. Dazu gehört:
- keine schweren körperlichen Arbeiten
- Möglichkeiten zum Stillen
- Arbeitsplatz auf Bedürfnisse der Mutter abstimmen
- Überstunden, Nachtschichten und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist ebenfalls tabu8
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers: Kündigungsschutz
Sobald Sie über eine anstehende Schwangerschaft informiert werden, besteht bis 4 Monate nach der Entbindung ein Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin. Sie darf in diesem Zeitraum nicht gefeuert werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums: http://www.bmfsfj.de/.
Referenzen – Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers
1. Vgl. Webseite der IHK Kassel