Behördengänge

Behördengänge: So verschaffen Sie sich eine Übersicht!

Behördengänge! Davor graut es so manchen Eltern, denn der Behörden-Dschungel scheint im ersten Moment undurchdringbar. Aber keine Sorge! Einmal informiert, können Sie sich ganz schnell und einfach einen guten Überblick über die nötigen Behördengänge vor und nach der Geburt verschaffen. Informieren Sie sich möglichst rechtzeitig und erstellen Sie einen Plan wann Sie was erledigen – dann sind auch die Behördengänge ruckzuck abgeschlossen.

Checkliste: Behördengänge vor der Geburt

Behördengänge vor der Geburt bedeuten in der Regel kein Stress, denn die neun Monate der Schwangerschaft geben Ihnen ausreichend Zeit, um die Checkliste für Behördengänge vor der Geburt durchzuarbeiten. Folgende Punkte sind in dieser Zeit wichtig:

  • Mit dem Arbeitgeber sprechen: Es bietet sich an, gemeinsam zu entscheiden, ob und wie lange Sie in der Elternzeit aussetzen möchten und ob Sie als Teilzeitkraft tätig bleiben möchten oder die Zeit lieber ganz für Ihr Kleines nutzen möchten.
  • Vaterschaftsanerkennung vornehmen: Wenn Sie nicht verheiratet sind, sollten Sie am besten schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung abhaken, sodass auch der Vater in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen wird. Das können Sie beim Standes- oder Jugendamt machen. Bitte nehmen Sie Ihre Personalausweise und Ihre Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden mit. Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt vornehmen, kann der Vater hier auch das gemeinsame Sorgerecht erklären, sollte die Mutter dem zustimmen.

Checkliste: Behördengänge nach der Geburt

Nach der Geburt lassen die ersten Behördengänge nicht lange auf sich warten. Damit auch diese sich schnell abhaken lassen und Sie sich wieder voll und ganz Ihrem neuen Familienmitglied widmen können, sollten Sie sich bereits vor der Geburt schon einen Plan aufstellen welche Behördengänge Sie wann nach der Geburt erledigen wollen.

Melden Sie Ihr Kleines beim Standesamt: Die Pflicht, das zu tun, geht an die Einrichtung über, wenn Sie das Kind nicht zu Hause, sondern in einem Krankenhaus oder einem Geburtshaus zur Welt bringen. Mit der Meldung beim Standesamt beantragen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sie können auch den Vor- und Familiennamen des Kindes festlegen, wozu Sie allerdings nach der Geburt noch bis zu vier Wochen Zeit haben. Vom Standesamt werden Ihnen nun die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die erforderlichen Kopien der Urkunde für Eltern- und Kindergeldantrag ausgestellt. Sollten Sie die Meldung beim Standesamt bereits in der Klinik vornehmen, müssen Sie die Urkunden lediglich beim Standesamt abholen. Falls nicht, sollte die Meldung beim Standesamt innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes erfolgen.

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