Arbeitslos und schwanger
Sind Sie arbeitslos und schwanger? Dann kommen Ihnen bestimmt ab und zu Zweifel auf, ob Sie Ihrem Kind gerade genug bieten können. Jetzt gilt erst einmal: Ruhe bewahren. Freuen Sie sich auf die zauberhafte Zeit mit Ihrem Kind und genießen Sie die Schwangerschaft. Auch wenn Sie arbeitslos und schwanger sind, sollten Sie versuchen Stress und Anspannung zu vermeiden, da Sie dadurch belastet werden. Sind Sie arbeitslos und schwanger können Sie auf jedenfall mit staatlicher Hilfe rechnen, denn die Familienplanung wird immer gerne unterstützt. Da ein Kind dennoch teuer ist, sollten Sie sich frühzeitig über mögliche Zuschüsse informieren und sorgfältig planen.
Arbeitslos und schwanger: Arbeitslosengeld in der Schwangerschaft
Sind Sie arbeitslos und schwanger können Sie neben dem Arbeitslosengeld Mehrbedarf anmelden. Sie bekommen dann ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Zusatzleistung, die bei 17% der Regelleistung liegt. Dieses Geld soll es Ihnen ermöglichen, sich Umstandskleidung leisten und erste Vorbereitungen für das Babytreffen zu können. Wenn Sie arbeitslos und schwanger sind, können Sie außerdem einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Der Zuschuss stünde Ihnen 8 bis 12 Wochen vor dem Geburtstermin zu, Sie können davon Mobiliar, Hygieneartikel, Kleidung und weitere Babyartikel, wie zum Beispiel Spielzeug oder Fläschchen besorgen. Ihnen steht desweiteren Elterngeld zu. Wenn Sie arbeitslos und schwanger sind, gilt für das Mutterschaftsgeld: Da Sie arbeitslos und nicht erwerbstätig sind und das Arbeitslosengeld nicht als Lohn, sondern als Ersatzleistung gilt, bekommen Sie hier den Mindestbeitrag von 300 Euro als Mutterschaftsgeld. Sollten Sie im Verlauf des letzten Jahres noch in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben, in dem Sie mehr als 300 Euro im Monat verdienten, erhalten Sie einen höheren Beitrag. Wie hoch das Kindergeld für Ihren Nachwuchs sein wird, wenn Sie arbeitslos und schwanger sind, können Sie hier nachlesen.