Wissenswertes rund ums Kindergeld
Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Kindergeld, das Sie bei der Familienkasse der für Sie zuständigen Arbeitsagentur beantragen können. Das Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung, die dazu dienen soll, Ihrem Kind eine Versorgungsbasis sicher zu stellen. Die Familienkasse finden Sie in der Regel in dem Arbeitsamt in Ihrem Bezirk. Hier erhalten Sie einen Vordruck des Antrags, welches Sie dann in Ruhe ausfüllen können.
Wieviel Kindergeld erhält man denn?
Die Höhe der Auszahlung des Kindergeldes richtet sich nicht nach dem Einkommen der Eltern, sondern nach der Anzahl der Kinder.
Gesetzlich geregelte Staffelung des Kindergeldes:
- Für das erste und zweite Kind erhält die Familie monatlich 184 Euro.
- Für das dritte Kind werden 190 Euro gezahlt.
- Ab dem vierten Kind erhalten Sie ein Kindergeld in der Höhe von 215 Euro.
Wer hat denn eigentlich Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch auf Kindergeld hat in Deutschland jede Familie, die das Land als üblichen Aufenthaltsort hat. Dabei kann aber nur eine Person eine Auszahlung bekommen; wenn Sie und der andere Elternteil getrennt leben, hat derjenige Elternteil Anspruch auf Kindergeld, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Neben den leiblichen Eltern dürfen auch Pflegeeltern, Großeltern, Stiefeltern oder andere Personen, die dem Kind Unterhalt gewähren, den Antrag auf Kindergeld stellen und den Anspruch darauf geltend machen. Die Dauer des Anspruchs liegt in der Regel bei 18 Jahren. Wenn nach dem 18. Lebensjahr noch eine Berufsausbildung oder ein Studium aufgenommen wird, kann der Anspruch auf Kindergeld länger bestehen bleiben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Sollte Ihr Kind eine Behinderung haben, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann eine zeitlich nicht begrenzte Verlängerung für diese Form der finanziellen Unterstützung beantragt werden. Wenn auf Grund der Behinderung keine Erwerbsfähigkeit besteht, durch die der Lebensbedarf gedeckt werden kann, besteht der Anspruch auf Kindergeld sogar noch länger.
Und was genau ist der Kinderzuschlag?
Den Kinderzuschlag bekommen Sie, neben dem Kindergeld, wenn Sie durch Ihr Einkommen zwar Ihren eigenen Lebensbedarf, nicht aber den des Kindes decken können. Voraussetzung für das Beantragen des Kinderzuschlags ist, dass Sie ein Mindesteinkommen von 900 Euro bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden haben.
Diese Form der finanziellen Unterstützung soll dafür sorgen, dass Kinder berufstätiger, jedoch gering verdienender Eltern über den Basisbetrag des Kindergeldes hinaus abgesichert und versorgt sind.
Eine weitere Hilfe neben dem Kindergeld – Der Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird Ihnen als Eltern direkt ausgezahlt. Der Kinderfreibetrag hingegen ist ein Freibetrag, der vom Einkommen, welches Sie versteuern müssen, abgezogen wird. So wirkt er sich steuermindernd auf Ihre Einkommenssteuer aus. Welche Form der finanziellen Unterstützung die bessere für Sie ist, errechnet Ihr Finanzamt.