Schwangerschaft: Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Was sind Ihre Rechte als Schwangere?
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Kündigungsschutz
Sobald Sie Ihrem Arbeitgeber mitgeteilt haben, dass Sie schwanger sind, kann Ihnen (außer in extremen Situationen) nicht gekündigt werden. Dieser Kündigungsschutz gilt bis zu 4 Monate nach der Geburt. Dies gilt auch für kleine Betriebe, die weniger als 6 Mitarbeiter haben. Ausnahme: Ihr Vertrag endet in der Zeit der Schwangerschaft.1
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Mutterschaftsurlaub
Als werdende Mutter können Sie 6 Wochen vor der Schwangerschaft die Arbeit einstellen, wenn Sie wollen. Die Ruhepause nach der Geburt beträgt 8 Wochen. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Den Antrag dafür müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Insgesamt betragen Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss in etwa so viel wie Ihr letztes Nettoeinkommen.2
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Arbeitsschutz
Sie dürfen keine schweren körperlichen Arbeiten leisten, auch Schichtarbeit oder Akkordarbeit ist verboten. Außerdem verboten:
- extreme Hitze oder Kälte
- Arbeiten, die ständiges Bücken oder Heben erfordern
- mehr als 4 Stunden stehen
- Lasten tragen
Sonn -und Feiertage haben Sie grundsätzlich frei. Für Arztbesuche bekommen Sie frei und diese Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden. Nach der Schwangerschaft muss der Arbeitsplatz muttergerecht eingerichtet sein. Sie haben auch extra Pausen zum Stillen. Sollte Ihr Kind krank werden, können Sie frei bekommen.3
Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer: Was müssen Sie beachten?
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Informationspflicht
Sie sollten Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren. Dies ist zwar keine gesetzliche Pflicht, sollten Sie dies aber nicht tun, greift der Mutterschutz nicht.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Ärztliches Zeugnis
Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft einfordern. Die Kosten dafür muss aber er tragen.
Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers: Elternzeit
Die Elternzeit beträgt bis zu 3 Jahren und kann entweder vom Vater oder von der Mutter in Anspruch genommen werden. Während dieser Zeit werden Sie nicht bezahlt. Sie haben aber die Möglichkeit bis zu 30 Stunden pro Woche im Betrieb zu jobben. Sollten Sie in einem anderen Betrieb oder selbständig arbeiten wollen, brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers.
Diese Übersicht über Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers mit einem Baby bietet nur einen ersten groben Überblick. Detailliertere Informationen zum Thema Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums: http://www.bmfsfj.de.