Vaterschaftsurlaub

Vaterschaftsurlaub oder Mutterschaftsurlaub: Wer geht in Elternzeit?

Der Vaterschaftsurlaub bezieht sich auf eine spezielle Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Dabei können logischerweise nicht nur Frauen diese Freistellung beantragen, auch Männer können in den Vaterschaftsurlaub gehen. Deshalb wurde der Begriff auch mittlerweile auf Elternzeit abgeändert. Das heißt: Beide Eltern können Vaterschaftsurlaub bzw. Mutterschaftsurlaub beantragen, bis das Kind das dritte Lebensjahr erfüllt hat – also maximal drei Jahre. Sie bekommen hier weiterhin einen Teil Ihres Gehaltes ausgezahlt und Ihnen darf in dieser Zeit nicht gekündigt werden.1 Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie die Elternzeit aufteilen: Es kann ein Partner die Auszeit beantragen, beide nacheinander oder auch überlappend. Traditionell ist es eher die Frau, die den Mutterschaftsurlaub beantragt, aber mittlerweile gibt es auch immer mehr Männer, die sich um die Betreuung des Babys kümmern wollen und deshalb in den Vaterschaftsurlaub gehen.2 Doch egal wer die berufliche Auszeit beantragt, oft befürchten Eltern, dass sie dadurch den beruflichen Anschluss verlieren. Vor allem Männer und Frauen mit einer guten Ausbildung verzichten daher lieber auf Nachwuchs – der Karriere zuliebe.3 Doch das muss nicht sein! Kinder und Beruf schließen sich nicht aus. Sie können leicht beides miteinander vereinbaren und auch Männer können bedenkenlos in den Vaterschaftsurlaub gehen.

Vaterschaftsurlaub: Beruf und Kind unter einen Hut bringen

Wenn Sie als Vater entscheiden, in den Vaterschaftsurlaub zu gehen, können Sie trotzdem weiterhin beruflich aktiv bleiben.

Zeigen Sie Initiative!4 Auch wenn Ihnen nicht gekündigt werden kann, erleichtert es Ihren Wiedereinstieg erheblich, wenn Sie im Vaterschaftsurlaub weiterhin beruflich tätig sind. Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie der Job auch weiterhin interessiert. Sie können zum Beispiel Teilzeit arbeiten. Auch während der Elternzeit ist es zulässig bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten.5 So können Sie Zeit mit Ihrem Kleinen verbringen während Sie weiterhin beruflich eingespannt sind.

Im Vaterschaftsurlaub andere vertreten

Wenn Ihnen das zu viel ist: Fragen Sie, ob Sie als Urlaubs- und Krankheitsvertretung einspringen können. So sieht Ihr Arbeitgeber, dass Sie weiterhin aktiv bleiben wollen und Vertretungsarbeit gibt Ihnen mehr Flexibilität, um gleichzeitig Ihr Kind zu betreuen und zu arbeiten. Nehmen Sie auch an Weiterbildungsmaßnahmen teil.

Der Vaterschaftsurlaub – Zeit für Weiterbildungen

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen im Vaterschaftsurlaub die Kurse zwar nicht bezahlen, aber Sie können selbstverständlich teilnehmen. Zeigen Sie Initiative und fragen Sie im Betrieb nach Fortbildungen. Fortbildungskurse werden oft am Wochenende organisiert, sodass Sie leicht teilnehmen können und Ihr Kind betreut werden kann. Zudem bleiben Sie so beruflich weiterhin am Ball. Werden Sie selbst aktiv: Schauen Sie im Internet, ob Sie auch an Online-Fortbildungen teilnehmen können.

Vaterschaftsurlaub: Gute Organisation ist das A und O

Wenn Sie gut organisiert sind, können Sie problemlos Kind und Karriere verbinden. Der Vaterschaftsurlaub sollte nicht als das Ende Ihrer Karriere angesehen werden, sondern vielmehr als eine Möglichkeit, um in den ersten Jahren die Entwicklung Ihres Babys hautnah zu erleben. Wenn Sie Sich genau mit Ihrem Partner absprechen und die Elternzeit gut organisieren sowie Betreuungsangebote (Babysitter, Au-Pairs, Kinderkrippen etc.) wahrnehmen, können Sie sowohl die Zeit mit Ihrem Kind genießen als auch weiterhin im Beruf aktiv sein.

So gestalten Sie die Freizeit mit Ihrem Baby

Fragen Sie sich, wie Sie die Freizeit mit Ihrem Baby abwechslungsreich und spannend gestalten können? Hier finden Sie zahlreiche Vorschläge, wie es Ihnen mit Ihrem Baby sicherlich nie langweilig wird!