Mutterschutz
Der Mutterschutz gilt für eine schwangere Frau, die in einem Arbeitsverhältnis steht. Es ist ein Gesetz, das werdende Mütter schützen soll. Sowohl finanziell als auch gesundheitlich. So soll sichergestellt werden, dass Sie sich nicht überlasten, finanziell einigermaßen abgesichert sind und auch Ihr Wunschkind nicht durch zu schwere Arbeit belastet wird. Das Gesetz soll „die Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.“ Das gilt auch für Frauen, die gerade eine Ausbildung machen.
Mutterschutz: wie lang?
Dazu gehören auch die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld. Doch ab wann gilt der Mutterschutz? Sechs Wochen vor der Geburt dürfen Sie nicht mehr arbeiten. Nach der Entbindung müssen Sie acht Wochen zu Hause bleiben. Nach Frühgeburten und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen. Das gibt der Mutterschutz dem Arbeitgeber vor. Er muss sich an das Gesetz halten. Genießen Sie die Wochen zu Hause: Die letzte Zeit vor der Geburt und die ersten Wochen mit Ihrem Baby. Gönnen Sie sich Ruhe und Entspannung, schöne Spaziergänge und genügend Schlaf. Ist das Baby da, so können Sie die ersten Wochen rund um die Uhr mit ihm verbringen.