Umgangsrecht – Was ist das?
Wie oft kann ich mein Kind laut Umgangsrecht sehen?
Wie oft man im Rahmen des Umgangsrechtes sein Kind/seine Kinder sehen kann, ist rechtlich nicht festgelegt. Es wird immer wieder individuell neu entscheiden, wobei zum Beispiel Alter, Entfernung, Bindung und schlussendlich auch der Wille des Kindes eine wichtige Rolle spielen. Sehr oft wird dann laut Umgangsrecht entschieden, dass der betroffene Elternteil alle zwei Wochen jeweils von Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag mit seinem Nachwuchs zusammen sein darf.
Das Umgangsrecht – Rechte als Vater
Vor allem für Väter, die bislang keinen Kontakt zu ihrem Nachwuchs hatten, ist es danke des Umgangsrechts leichter geworden, Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen bzw. zu halten. Während zuvor nur Väter ein
Vor allem für Väter, die bislang keinen Kontakt zu ihrem Nachwuchs hatten, ist es danke des Umgangsrechts leichter geworden, Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen bzw. zu halten. Während zuvor nur Väter ein Umgangsrecht zugesprochen bekamen, die mit ihren Kindern eine Zeitlang intensiv und innig gelebt haben, können nun auch andere Väter hoffen: Nach § 1686a BGB kann ein leiblicher Vater nun auch Umgang mit seinem Kind haben, wenn er es bislang nicht oder nur sehr selten gesehen hat. Ausschlaggeben ist die Frage, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.
Wo kann ich mich über meine Rechte informieren?
Im Zusammenhang mit dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht haben Väter viele Fragen. Antworten gibt beispielsweise der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.3 Hier erfahren Väter mehr über seine eignen oder auch die Rechte des Nachwuchses. Auch Hinweise zu finanziellen Unterstützungen sind oft Thema. Und natürlich finden Betroffene hier andere Betroffene und können sich austauschen – nicht nur rund um oft vorhandene psychischer Probleme infolge einer Trennung: Gespräche geben auch Hinweise an die Hand, wie gegebenenfalls mit dem Partner gesprochen und eine Einigung in Streitfragen erzielt werden kann.
Daneben sind auch städtische Jugendämter eine gute Anlaufstelle, ebenso wie karitative Einrichtungen, um sich über das Umgangsrecht zu informieren.