Vaterschaftsurlaub oder Mutterschaftsurlaub: Wer geht in Elternzeit?
Vaterschaftsurlaub: Beruf und Kind unter einen Hut bringen
Wenn Sie als Vater entscheiden, in den Vaterschaftsurlaub zu gehen, können Sie trotzdem weiterhin beruflich aktiv bleiben.
Zeigen Sie Initiative!4 Auch wenn Ihnen nicht gekündigt werden kann, erleichtert es Ihren Wiedereinstieg erheblich, wenn Sie im Vaterschaftsurlaub weiterhin beruflich tätig sind. Zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie der Job auch weiterhin interessiert. Sie können zum Beispiel Teilzeit arbeiten. Auch während der Elternzeit ist es zulässig bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten.5 So können Sie Zeit mit Ihrem Kleinen verbringen während Sie weiterhin beruflich eingespannt sind.
Im Vaterschaftsurlaub andere vertreten
Wenn Ihnen das zu viel ist: Fragen Sie, ob Sie als Urlaubs- und Krankheitsvertretung einspringen können. So sieht Ihr Arbeitgeber, dass Sie weiterhin aktiv bleiben wollen und Vertretungsarbeit gibt Ihnen mehr Flexibilität, um gleichzeitig Ihr Kind zu betreuen und zu arbeiten. Nehmen Sie auch an Weiterbildungsmaßnahmen teil.
Der Vaterschaftsurlaub – Zeit für Weiterbildungen
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen im Vaterschaftsurlaub die Kurse zwar nicht bezahlen, aber Sie können selbstverständlich teilnehmen. Zeigen Sie Initiative und fragen Sie im Betrieb nach Fortbildungen. Fortbildungskurse werden oft am Wochenende organisiert, sodass Sie leicht teilnehmen können und Ihr Kind betreut werden kann. Zudem bleiben Sie so beruflich weiterhin am Ball. Werden Sie selbst aktiv: Schauen Sie im Internet, ob Sie auch an Online-Fortbildungen teilnehmen können.
Vaterschaftsurlaub: Gute Organisation ist das A und O
Wenn Sie gut organisiert sind, können Sie problemlos Kind und Karriere verbinden. Der Vaterschaftsurlaub sollte nicht als das Ende Ihrer Karriere angesehen werden, sondern vielmehr als eine Möglichkeit, um in den ersten Jahren die Entwicklung Ihres Babys hautnah zu erleben. Wenn Sie Sich genau mit Ihrem Partner absprechen und die Elternzeit gut organisieren sowie Betreuungsangebote (Babysitter, Au-Pairs, Kinderkrippen etc.) wahrnehmen, können Sie sowohl die Zeit mit Ihrem Kind genießen als auch weiterhin im Beruf aktiv sein.
Referenzen – Vaterschaftsurlaub
- http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
- http://www.focus.de/politik/deutschland/elterngeld-vaeter-gehen-immer-haeufiger-…
- http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/professoren-und-ihre-brut-meiner-da…
- Lisa Srikiow. Zeit online. WIEDEREINSTIEG. So geht es leichter. Tipps für die Rückkehr in den Job – nach Elternzeit, Sabbatical oder Krankheit.
- http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
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