Besser früh geplant, als später bereut: Der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Wiedereinstieg nach der Elternzeit: volle Elternzeit, Teilzeit, Fortbildung – Sie entscheiden!
Sie haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die Betreuung Ihres Kindes nach der Geburt zu organisieren. Wichtig ist, dass Sie Sich schon im Vorfeld einen Überblick verschaffen. Dann wird auch der berufliche Wiedereinstieg nach der Elternzeit problemlos klappen! Sprechen Sie auch mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Optionen bezüglich eines Wiedereinstiegs nach der Elternzeit. Wenn für Sie klar ist, Sie wollen Elternzeit nehmen, überlegen Sie Sich, ob Sie wirklich 3 Jahre aussetzen wollen oder diese Zeit zwischen sich und Ihrem Partner aufteilen wollen. In jedem Fall ist es wichtig, beruflich am Ball zu bleiben, damit der Wiedereinstieg nach der Elternzeit auch erfolgreich und schnell funktioniert. Sie können zum Beispiel weiterhin an Schulungen und Fortbildungen im Betrieb teilnehmen. Möglicherweise gibt es auch Online-Kurse, die Sie bequem von zu Hause aus belegen können. Fragen Sie, ob Sie Kranken- und Urlaubsvertretungen übernehmen können. So verlieren Sie nach der Elternzeit auch nicht den Anschluss und bleiben währenddessen auf dem Laufenden.1 Es besteht auch die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten.2 Klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber ab und finden Sie für Sich die beste Möglichkeit, um einerseits die Elternzeit mir Ihrem Kind zu genießen und andererseits auch beruflich am Ball zu bleiben. All dies erleichtert Ihnen später den Wiedereinstieg nach der Elternzeit erheblich.
Welche Rechte haben Sie beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit?
Beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben Sie einige Rechte im
Beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben Sie einige Rechte im Betrieb. Nach der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber eine familienfreundliche Umgebung gewährleisten. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss so flexibel sein, dass Sie die Betreuung des Kindes mit Ihrem Partner organisieren können. Ihr Arbeitsumfeld muss so gestaltet sein, dass Sie zum Beispiel auch während der Arbeitszeit Ihr Baby stillen können.3
Kinderbetreuung und Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Ein Hauptproblem beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist die Kinderbetreuung. Oft reicht das Kindergeld hier nicht aus. Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach, ob Sie eventuell Anspruch auf einen Zuschuss haben. Manche Betriebe bieten ebenfalls Betreuungsmöglichkeiten für Angestellte an. Nach dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit gilt wieder der normale Arbeitsvertrag, und damit sollten Sie auch das gleiche Gehalt wie vorher wieder beziehen, es sei denn es ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag anders geregelt.4 Oft bieten die Arbeitsagenturen auch Fortbildungsseminare zum Thema „Wiedereinstieg nach der Elternzeit“ an, wo Sie Sich ausführlich über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren können.5
Referenzen – Wiedereinstieg nach der Elternzeit
- Lisa Srikiow. Zeit online. WIEDEREINSTIEG. So geht es leichter. Tipps für die Rückkehr in den Job – nach Elternzeit, Sabbatical oder Krankheit.
- https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
- https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
- http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Fr_C3_BCher-b…
- https://www.karrieretutor.de/blog/weiterbildung/5-erfolgstipps-zum-wiedereinstieg-nach-elternzeit/