Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft – Welche gibt es?
In der Schwangerschaft steht Ihnen eine Vielzahl an Untersuchungen zu. Die meisten werden von den Krankenkassen übernommen und Sie müssen hier keine gesetzlichen Leistungen selbst tragen. Doch manchmal möchte man einfach mehr Untersuchungen wahrnehmen, um sich ganz genau über die Gesundheit von dem Baby und sich selbst zu informieren. Diese Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft müssen teilweise selbst übernommen werden. Es lohnt sich aber bei seiner Krankenkasse nach zusätzlichen Leistungen für die Schwangerschafts-Vorsorge nachzufragen. Bestehen so zum Beispiel medizinische Gründe, akzeptieren viele Krankenkassen auch so manche Zusatzuntersuchung in der Schwangerschaft.
Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft – Was ist eigentlich „IGeL“?
Entscheiden Sie Sich dazu, dass Sie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen haben möchten, ohne einen wirklichen medizinischen Grund, dann werden Sie dafür selbst in das Portmonee greifen müssen. Aber schließlich gehören viele Ultraschallbilder in verschiedenen Phasen der Schwangerschaft einfach dazu. Die Zusatzuntersuchungen und Leistungen in der Schwangerschaft, die nicht von den Kassen übernommen werden, heißen auch „Individuelle Gesundheitsleistungen“ kurz „IGeL„. Sprechen Sie Sich genau über den Nutzen der einzelnen zusätzlichen Leistungen mit Ihren Arzt ab.
Zu den Zusatzuntersuchungen und Leistungen der IGel zählen unter anderem:
- zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen
- Feinultraschall (auch 4D und Doppleruntersuchung)
- Nackenfaltenmessung
- Triple-Test
- Toxoplasmose-Test
- Blutzuckertest (Diabetes-Suchtest)
- Streptokokkentest
- ThinPrep Pap Test
Krankenkassen sichern bereits viele Untersuchungen ab – Sind Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft dann eigentlich noch nötig?
Nicht jede Zusatzuntersuchung in der Schwangerschaft der Pränataldiagnostik macht medizinische gesehen Sinn. Die gesetzlichen Leistungen, die die Krankenkassen abdecken, reichen durchaus für eine gute Vorsorge in der Schwangerschaft aus. Je nach Notwendigkeit anderer Leistungen sind die Kassen oftmals auch bereit mehr Untersuchungen als gesetzlich vorgeschrieben zu zahlen.
In jedem Fall werden die Krankenkassen bestimmte Blutuntersuchungen übernehmen. Zu den gängigen Leistungen einer Krankenkasse in diesem Bereich zählen:
- Bestimmung des Rhesus-Faktors
- Test auf Chlamydien
- Test auf HIV
- Hepatitis B Antikörper Suchtest
Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft – Braucht frau Sie wirklich?
Horchen Sie Ihren Arzt genau aus, wenn er Ihnen Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft empfiehlt. Der Triple-Test beispielsweise wird als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft genutzt, um über das ungeborenen Kind hinsichtlich des Down-Syndroms Informationen zu erhalten. Aufgrund der nicht ganz eindeutigen Ergebnisse steht dieser Test jedoch in der Kritik. Er kann nicht sagen, ob das Kind am Down-Syndrom erkrankt ist oder nicht, sondern kann lediglich Auskunft darüber geben, ob eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Down-Syndrom vorliegt.
Der Triple-Test kann, bevor eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt wird, Hinweise auf ein erhöhtes Risiko einer Chromosomenerkrankung liefern. Da der Test durch eine einfache Blutabnahme erfolgt, ist weniger invasiv als bei der Fruchtwasseruntersuchung. Wer den Triple-Test durchführen lassen möchte, muss diese Zusatzuntersuchung selbst zahlen. Überlegen Sie Sich also gut, ob derartige Tests für Sie und Ihren Partner überhaupt in Frage kommen.
Zusatzuntersuchung in der Schwangerschaft: Der Diabetes Suchtest
Ebenfalls zu den Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft zählt der Diabetes-Suchtest (Blutzuckertest). Die Kosten für diesen müssen also von den werdenden Eltern selbst getragen werden. Tritt die Blutzuckerkrankheit während der Schwangerschaft zum ersten Mal auf, handelt es sich um Gestationsdiabetes. Häufig verschwindet diese Form von Diabetes nach der Geburt wieder. Doch zählt die Schwangerschaftsdiabetes zu häufigeren Schwangerschaftsbeschwerden (gerade bei Übergewicht oder einem Alter ab 30 Jahren). Trotz dessen zählt der Diabetes-Suchtest nicht zu den gesetzlichen Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen. Allerdings schadet es nicht, sich über diese Zusatzuntersuchung einige Gedanken zu machen, schließlich geht es hierbei ganz konkret um die Gesundheit des Kindes!
Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft nutzen!
Sie müssen zusammen mit Ihrem Arzt entscheiden, welche Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft in Ihrem individuellen Fall Sinn ergeben. So kann die Nackenfaltenmessung angeraten werden, wenn Sie aufgrund Ihres Alters als Risikoschwangerschaft gelten. Viele Untersuchungen der IGeL können Ihnen weiterhelfen, wenn es darum geht, über den Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes Bescheid zu wissen.
Manche Zusatzuntersuchungen in der Schwangerschaft nutzt man auch wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht. Wer will sich schließlich nicht immer wieder einmal an neuen Ultraschallfotos erfreuen!
Ich bin schwanger und ab jetzt …
… esse ich für zwei! Ist das tatsächlich so und was sollten Sie außerdem in der Schwangerschaft hinsichtlich Ihrer Ernährung noch bedenken? Hier erfahren Sie es!