Alkoholkonsum beim Mann mit Kinderwunsch
Nicht nur die Frau, sondern auch der Mann mit Kinderwunsch sollte überdenken, ob er tatsächlich weiterhin Alkohol trinken möchte. Auch wenn der Alkohol in unserer Gesellschaft als relativ harmlos betrachtet wird, kann ein regelmäßiger Alkoholkonsum bei einem bestehenden Kinderwunsch hinderlich werden. Denn auch beim Mann hat er enorme Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit. Die DGE empfiehlt Männern mit Kinderwunsch einen Grenzwert von 20 Gramm Alkohol. Ein regelmäßiger bzw. exzessiver Konsum bewirkt einen sinkenden Testosteronspiegel und einen Anstieg von Hormonen wir Österogen. Infolgedessen sinkt die Spermatogenese, die Spermien oder das männliche Erbgut können beschädigt werden und auch die männliche Libido geht zurück. Nicht selten kann ein übertriebener Alkoholkonsum sogar zu Sterilität und Impotenz beim Mann führen, wodurch die Erfüllung des Kinderwunsches unmöglich wird. Verzichten Sie deshalb bei Kinderwunsch am besten weitgehend auf Alkohol, um Ihre Fruchtbarkeit nicht unnötig zu beeinträchtigen.
Rauchen und Kinderwunsch beim Mann
Doch nicht nur der Alkoholkonsum, sondern auch das Rauchen kann dem Mann mit Kinderwunsch Probleme bereiten. Männer, die rauchen, leiden häufiger unter Erektionsstörungen als Nichtraucher und auch die Qualität der Spermien kann sich durch das Rauchen verschlechtern. Raucher haben zudem 30-70 % weniger Spermien als Nichtraucher, wobei die Anzahl der abnormalen Spermien steigt – was wiederrum zu gesundheitlichen Schäden beim Kind führen kann. Doch nicht nur die Anzahl der Samenzellen verringert sich, auch deren Beweglichkeit nimmt massiv ab. Klare Fakten also, die die Erfüllung des Kinderwunsches beim Mann erschweren. Deshalb gilt: Auch der Mann sollte das Rauchen bei Kinderwunsch grundsätzlich sein lassen! Passivrauchen und Rauchen in der Schwangerschaft sind zusätzlich tabu, da diese dem ungeborenen Kind schaden können.
Wer mit dem Rauchen aufhören will, findet auf der Informationsseite rauchfrei-info.de der Bundezentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) detailierte Hilfestellungen.