Der Begriff „Sorgerecht“
Das Sorgerecht legt fest, wer tagtäglich über alles, was zum Alltag des Nachwuchses gehört, entscheiden darf. Und das umfasst nicht nur Dinge wie die Wahl des Kindergartenplatzes oder der neuen Schule – auch über mögliche höhere Investitionen, die nötig werden, kann nur der entscheiden, der das Sorgerecht hat. In den meisten Trennungsfällen haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, manchmal entbrennt über die Frage, wem das Sorgerecht zugeschrieben wird, auch ein heißer Streit.
Selbstverständlicher Wunsch: Kontakt zum Kind trotz Trennung
Trennt sich ein Elternpaar, bleibt der Nachwuchs in den meisten Fällen bei der Mutter. Keine einfache Situation für die meisten Väter, sie gehören irgendwie nicht mehr richtig dazu und wollen dennoch so oft es geht ihr Kind oder die Kinder sehen. Wie das aussehen kann, klären die Eltern im besten Fall gemeinsam – ohne Streit und vor allem ohne die Kinder in einen eventuellen Streit mit hineinzuziehen. Offene Gespräche sind auch hier immer wieder der Schlüssel zu einer gütlichen Einigung. Betroffene Väter sollten mit ihrer Ex-Partnerin ruhig auch über ihre Gefühle sprechen, die Angst etwa, durch eine Trennung die Bindung zu Sohn oder Tochter zu verlieren. Zur Beruhigung sei gesagt: Aufgebaute Bindungen gegen nicht so schnell kaputt, auch nicht, wenn der Kontakt nicht mehr häufig ist, wie zuvor.
Alleiniges und geteiltes Sorgerecht
Wer das alleinige Sorgerecht hat, darf über alle Angelegenheiten, die das Kind betreffen, allein entscheiden. Ein Mitspracherecht des anderen Elternteils – beispielsweise bei medizinischen Entscheidungen – gibt es definitiv nicht. Natürlich trägt das Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht auch alleine die Verantwortung.
Beim gemeinsamen Sorgerecht entscheiden beide Elternteile gleichberechtigt über wichtige Angelegenheiten, die grundlegend für den weiteren Verlauf des Lebens werden können. Für den normalen täglichen Ablauf spielt es unterdes keine tragende Rolle.
Sorgerecht beantragen
Von Gesetzes wegen haben zunächst beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das ist auch die beste Lösung für den Nachwuchs. Gibt es allerdings Probleme – vielleicht mit dem Lebenswandel der Expartnerin – sollte ruhig auch das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Das macht vieles einfacher und ein allzu häufiges Treffen mit der anderen Seite kann vermieden werden. Neueren Gerichtsurteilen zufolge ist das gemeinsame Sorgerecht beispielsweise nicht zumutbar, wenn ein Elternteil als gewalttätig eingestuft wird. Wer das alleinige Sorgerecht beantragen möchte, muss das bei Gericht tun. Betroffene können entweder selbst beim zuständigen Familiengericht einen Antrag stellen, aber auch einen Anwalt beauftragen. Letzterer kann oft schon eine Aussicht auf mögliche Erfolgschancen geben – immer mit der Richtlinie im Hinterkopf, dass die Richter immer im Sinne des Kindswohles entscheiden werden.
Alles was Recht ist – für den Vater
Unverheiratete Väter haben prinzipiell kein Sorgerecht – sie können aber beim Jugendamt beantragen. Während früher die Mutter zustimmen musste, braucht das heute nicht mehr zu sein: Sagt sie Nein, kann der Vater bei Gericht einen Antrag auf gemeinsame Sorge oder auf alleinige Sorge (§1671 Abs.2 S.1 BGB) stellen.1 Er bekommt die alleinige Sorge dann zugesprochen, wenn es dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht. Allerdings muss der Vater zuvor die Vaterschaft anerkannt haben, wofür immer noch die Zustimmung der Mutter erforderlich ist. Gibt sie die nicht, kann nur noch ein Vaterschaftstest helfen.2