Den richtigen Babynamen finden
Eine der Fragen, die werdende Eltern vor allem beschäftigen, ist die Frage nach dem Babynamen. Eine wichtige Entscheidung, über die man sich schon frühzeitig Gedanken machen sollte. Jeder hat dabei so seine Vorstellungen und Lieblingsnamen. Manche Eltern wünschen sich die Namen der Großeltern weiter zu geben, andere möchten das Kind nach dem Lieblingssänger oder dem Lieblingschriftsteller benennen. Die Auswahl des Namens für das eigene Kind ist aber eine verantwortungsvolle Entscheidung die Paare in jedem Fall gemeinsam treffen sollten. Listen und Rankings können bei der Wahl der Babynamen nur bedingt eine Hilfe sein. Letzendlich ist die Wahl des Babynamen eine sehr persönliche Entscheidung. Genießen Sie dabei die Vorfreude auf den neuen Erdenbürger, den Sie in die Welt setzen.
Namensrecht in Deutschland
Die Wahl des Babynamen ist Aufgabe der Eltern. Um allzu wilden Stilblüten einen Riegel vorzuschieben und damit letzten Endes auch die Kinder zu schützen, hat dennoch der Staat einige Regeln aufgestellt, die die Namenswahl betreffen. Die Instanz, die die Namenswahl der Eltern absegnen muss, ist das jeweils zuständige Standesamt. So sind manche Fantasienamen in Deutschland verboten. Namen wie die Lieblingsbiersorte oder Automarke der Eltern werden vor dem Standesbeamten keine Gnade finden. Sollte die Wahl des Babynamens der Eltern tatsächlich mal ungerechtfertigt abgelehnt werden, ist es möglich gegen die Entscheidung des Standesamtes beim Amtsgericht zu klagen. Dies passiert jedoch nur in Ausnahmefällen. Solange sich der Babynamen in einem normalen Ramen bewegt, werden Sie keine Schwierigkeiten mit dem Standesamt bekommen. Alles in allem dient das Namensrecht ja dem Schutz des Kindes: das soll ja später mal auf dem Spielplatz nicht gehänselt werden.
Babynamen Top 10
Viele Paare mit Kinderwunsch, die auf der Suche nach einem Babynamen sind, stolpern unweigerlich über zahlreiche Listen mit Babynamen im Internet. Erfahrene Eltern, die bereits ein Kind haben, vermeiden diese Babynamen-Hitlisten eher. Wer seine Auswahl aus der Top 10 der aktuellen Babynamen trifft, muss damit rechnen dass später jedes zweite Kind im Kindergarten denselben Namen trägt. Die Namen aus den Top 10 der Babynamen sind naturgemäß sehr weit verbreitet. Trends bei Mädchennamen oder Jungennamen haben natürlich eine gewisse Daseinsberechtigung und Modenamen sind ein ganz normales Phänomen. Bei der Auswahl empfiehlt sich daher allgemein ein funktionierender Mittelweg zwischen Mainstream und Individualität.
Überblick: Die wichtigsten Vorschriften zu Babynamen
- Produktnamen oder Markennamen sind als Babynamen nicht zugelassen, weswegen Anträge auf Babynamen wie Ferrari oder Pepsi abgelehnt werden.
- Der Name soll zum Geschlecht passen: Am Namen muss eineutig das Geschlecht des Kindes zu erkennen sein, Jungs sollten Jungennamen und Mädchen Mädchennamen bekommen. Deshalb ist es nach deutschem Namensrecht nicht möglich ein Mädchen Peter oder einen Jungen Susanne zu nennen. Ist der Vorname keinem Geschlecht zuzuordnen, wie das beispielsweise bei Conny, Andi oder der im Bayern verbreitete Toni muss ein zweiter Name gegeben werden, der das Geschlecht des Kindes eindeutig in Mädchen oder Junge einordnen lässt.
- Nachnamen als Vornamen: Ein Baby darf in Deutschland keinen Namen bekommen, der eindeutig ein Nachname ist. Somit ist es hierzulande nicht möglich, das Kind Vornamen wie Hemmingway oder Schulze zu geben. Ortsnamen sind ebenso nicht als Babynamen zugelassen. Hier werden unter Umständen aber auch Ausnahmen gewährt. So durften Eltern ihre Tochter Dakota nennen, da der Standesbeamte durch die weibliche Namensendung „a“ den Vornamenscharakter gewahrt sah.
- „Böse“ Namen: Einige Namen für Babys werden in Deutschland vom Standesamt deshalb nicht zugelassen, weil sie in unserem Kulturkreis eindeutig negativ besetzt sind. Deshalb finden sich manche biblische Namen wie “ Kain“ oder „Satan“ auf der Liste der nicht zugelassenen Babynamen. Man geht davon aus, dass diese Namen eindeutig dem Wohl des Kindes zuwider laufen. Der Name Adolf ist in Deutschland jedoch nicht verboten. Auch der islamische Name „Dschehad“ (heiliger Krieg) wurde nach mehreren Instanzen schließlich zugelassen. Dennoch macht man es mit solcher Namensgebung seinem Kind sicherlich unötig schwer.
- Anzahl der Namen: Vor einigen Jahren gab es beim BVG eine Grundsatzentscheidung: Ein Elternpaar stellte den Antrag, seinem Kind 12 Vornamen zu geben. Dies wurde abgelehnt und führte zu der Begrenzung der Vornamen eines Kindes auf fünf Stück. Auch wenn es prominente Beispiele mit mehr als 10 Vornamen gibt, ist dies seit der Beschränkung nicht mehr möglich.
Wissenswertes über die christliche Taufe
Die Taufe ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung eines Babys. Das Kind wird hierbei in den Kreis der Gemeinde aufgenommen, bekommt Taufpaten zur Seite gestellt und wird offiziell im Kreis der Verwandten und Freunde willkommen geheißen....