Arbeitsrecht Schwangerschaft
Über das Arbeitsrecht: Schwangerschaft sollte man sich bei einem Kinderwunsch am Besten bereits im Vorfeld informieren. Denn ist man schwanger im Job, so gilt es einiges zu beachten. Der Gesetzgeber bemüht sich, schwangere Frauen umfassend zu schützen. So gibt es unter anderem ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Das sieht vor, dass bestimmte Arbeiten während der Schwangerschaft nicht geleistet werden dürfen – zur Schutz der Frau und des Kindes. So sind Tätigkeiten untersagt, bei denen eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist. Auch die Arbeitszeit pro Tag ist gesetzlich vorgegeben, die Schwangere darf auch keine schweren Lasten mehr tragen und heben. Denn das könnte unter Umständen ihrer Gesundheit schaden oder die Schwangerschaft negativ beeinflussen.
Arbeitsrecht Schwangerschaft: zum Schutz der Frau und des Kindes
Ebenfalls gibt es einen umfassenden Kündigungsschutz für Schwangere. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift bereits vom ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Er kann auch rückwirkend geltend gemacht werden: So kann die Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft auch noch zwei Wochen nach einer Kündigung nachträglich anzeigen, um den Kündigungsschutz zu erhalten. Über das Arbeitsrecht Schwangerschaft kann man sich im Detail bei verschiedenen Behörden oder auch im Internet informieren. Auch die Krankenkassen können Auskunft darüber geben, dort erfahren Sie Weiteres zum Thema Arbeitsrecht in der Schwangerschaft.
Referenzen Arbeitsrecht Schwangerschaft
Mutterschutz und Elternzeit. Vgl. http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/971116/Mutterschutz_und_Elternzeit.html#42