Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt gibt es bis zum 10. Tag nach der Geburt Anspruch auf Hausbesuche und Beratungsleistungen durch die Hebamme. Bei Bedarf der Frau können im Zeitraum von bis zu 8 Wochen nach der Geburt weitere Hausbesuche und Beratungen erfolgen. Des Weiteren hat jede Frau auch über diesen Zeitraum hinaus Anspruch auf eine begrenzte Anzahl von Betreuungs- und Beratungsleitstungen bis zum Ende der Stillzeit oder bei Ernährungsprobleme des Kindes. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Sind aus medizinischen Gründen mehr Termine nötig, müssen diese ärztlich verordnet werden. Zur Hebammenbetreuung im Wochenbett gehört natürlich auch die Rückbildungsgymnastik, die vor allem als Kurs angeboten wird, wie auch die Beikosteinführung des Säuglings. Auch manche Zusatzangebote wie z. B. Babymassage, Stillgruppen, Pekip und Vieles mehr werden von Hebammen angeboten, gehören jedoch in der Regel nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen.